
In Deutschland geht eine Teuerungswelle um, die vor niemandem Halt macht. Nun wird womöglich auch die obligatorische Autoversicherung teurer – und davon sind weit mehr als zwölf Millionen Fahrer betroffen.
Die Deutschen lieben ihre Autos. Doch es ist erschreckend, wie teuer mittlerweile alles geworden ist, was mit dem Automobil zusammenhängt. Auch die Autoversicherung zieht nun wohl im Preis an und das merken bald viele Fahrer deutlich.
Autoversicherung: Was sich hinter der neuen Einstufung verbirgt
Bei der Berechnung einer Autoversicherung zählt weit mehr als nur der Fahrzeughalter. Auch das konkrete Modell spielt eine Rolle. Dafür gibt es die Typklasse, die Versicherer unter anderem anhand der Schadenshäufigkeit und der entstehenden Kosten bestimmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet dafür jedes Jahr die Schadenbilanzen zahlreicher Fahrzeugmodelle aus. Für die aktuelle Statistik flossen die Jahre 2023 bis 2025 ein. Erfasst sind rund 33.000 Modelle.
In der Haftpflicht geht es vor allem um Schäden, die ein Fahrzeug bei anderen verursacht. Bei Teil- und Vollkasko kommen weitere Faktoren hinzu. Reparaturen, Ersatzteile und der Fahrzeugwert können dort ebenfalls eine Rolle spielen. Für Autofahrer lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die eigene Police. Die Typklasse allein legt den späteren Preis nicht fest. Auch die Regionalklasse, die jährliche Fahrleistung und weitere Merkmale fließen in die Kalkulation ein.
Kfz-Versicherung 2027: Diese Millionen Fahrzeuge sind jetzt betroffen
Konkret verändert sich die Haftpflicht-Typklasse bei rund 12,4 Millionen Autos. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge werden dabei höher eingestuft, rund 5,1 Millionen niedriger. Bei knapp 30 Millionen Autos bleibt aber die bisherige Einstufung bestehen. Auch bei einzelnen Modellen gibt es deutliche Bewegungen. Der VW T7 Multivan 2.0 TDI verbessert sich beispielsweise um zwei Klassen nach unten. Beim Skoda Rapid 1.2 und beim Citroën C4 1.2 geht es dagegen jeweils zwei Klassen nach oben. Die vollständigen Einstufungen lassen sich in der GDV-Statistik prüfen.
Wichtig: Eine höhere Typklasse bedeutet nicht automatisch einen höheren Versicherungsbeitrag. Die Statistik ist für Versicherer zudem unverbindlich. Bei bestehenden Verträgen können die neuen Werte ab dem nächsten Versicherungsjahr einfließen. Steigt der tatsächliche Beitrag, sollten Versicherte ihre Rechnung genau prüfen. Nach einer Beitragserhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats bestehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, bei solchen Änderungen die Kündigungsfristen genau zu beachten.
(Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV))














