Bahn ändert Regeln: Millionen Fahrgäste sind davon betroffen

Ein Hauptbahnhof mit vielen Fahrgästen. Millionen werden vom Bahnstreik betroffen sein.
Symbolbild © istockphoto/Alexander Farnsworth

Bei der Deutschen Bahn gelten bestimmte Regeln für die Fahrgäste, wenn es zu Zugausfällen oder Verspätungen kommt. Unter Umständen haben die Fahrgäste sogar das Recht auf eine Erstattung.

Verspätungen und Zugausfälle sind für die Kunden meist recht ärgerlich. Oftmals haben sie in diesem Fall sogar ein Anrecht auf eine Erstattung. Doch die Bahn ändert nun diese Regeln, wovon Millionen Fahrgäste betroffen sind.

Das ändert sich jetzt bei der Deutschen Bahn

Viele Jahre konnten Fahrgäste bei Zugausfällen oder Verspätungen unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung von der Deutschen Bahn verlangen. Doch die Bahn ändert diese Regeln nun für Fahrgäste, sodass schon ab dem 7. Juni in vielen Fällen keine Erstattungsmöglichkeiten mehr bestehen.

Durch die Neugestaltung der Erstattungsregeln entfallen viele Optionen für die Bahnreisenden, wenn diese von Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind. Ab dem 7. Juni 2023 beschränkt die Bahn demnach die Ansprüche und damit auch die Rechte ihrer Kunden, wenn es zu Zugverspätungen oder Ausfällen kommt.

Dafür gibt es keine Erstattung mehr

Ab dem 7. Juni 2023 tritt eine neue „Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft, wie derzeit Medien berichten. Bislang war die Bahn dazu verpflichtet, den Fahrgästen in bestimmten Fällen einen Teil des Fahrpreises zu erstatten, wenn es zu Verspätungen kam. Mit Inkrafttreten der neuen Regel entfällt dieser Anspruch zu großen Teilen.

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Durch die neuen Regeln kann die Bahn den Fahrgästen künftig eine Erstattung untersagen. In Fällen wie Verschulden durch einen Fahrgast, höhere Gewalt, Verhalten Dritter – wenn etwa Personen die Gleise betreten – oder auch Sabotage soll es demnach keine Erstattung mehr geben. Weiterhin zahlt die Deutsche Bahn jedoch, wenn es zu Streiks kommt. Denn diese gelten laut Aussage des Unternehmens nicht als höhere Gewalt.

Das steht außerdem an

Zeitgleich führt die Deutsche Bahn eine weitere Änderung der Regeln für die Fahrgäste ein. Dann kann es geschehen, dass das Bahnunternehmen den Zug einfach umbucht. Alternativ haben die Fahrgäste die Option, ihre Weiterreise selbst in die Hand zu nehmen. Die Kosten dafür können sie der Bahn auferlegen.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn die Deutsche Bahn zustimmt und es der Bahn nicht gelingt, binnen hundert Minuten nach Zugabfahrt die Fahrgäste umzubuchen.