Beben: Neue Diesel-Rückrufe bei VW und Porsche ausgerufen

Ein Mann mit blauer Latzhose arbeitet mit einem Werkzeug im Motorraum eines Autos. In der Werkstatt steht im Hintergrund noch ein weiteres Fahrzeug in Weiß.
Symbolbild © istockphoto/standret

Die Diesel-Rückrufe ziehen weiter ihre Kreise. Erneut müssen Porsche und VW einige ihrer Fahrzeuge zurückrufen, da sie nicht den aktuellen Normen entsprechen. Autobauer und Fahrzeughalter haben das Nachsehen.

Betroffene Autobesitzer stehen damit erneut vor einer Herausforderung, denn die Behörden drängen bei den Herstellern auf eine zügige Nachbesserung.

Diesel-Rückrufe: Zum zweiten Mal in diesem Jahr

Bereits Anfang des Jahres beschäftigte der sogenannte „Abgasskandal“ die Automobilbranche. Aufgrund immer neuer Bestimmungen bezüglich der Abgasnormen müssen die Hersteller immer auf dem neuesten Stand sein. Nun steckt die Autoindustrie jedoch schon seit geraumer Zeit in einer Krise und viele sparen, wo sie nur können. Blöd nur, wenn es am Ende doppelt Zeit und Geld kostet. Im Januar 2026 mussten gleich mehrere Marken in den sauren Apfel beißen. Verschiedene Modelle von Audi, Seat, Škoda, VW und Porsche entsprachen nicht den Vorschriften. Einige davon enthielten illegale Abschalteinrichtungen, die die eigentlichen Werte, die zur Kontrolle der Emissionen des Fahrzeugs verantwortlich sind, manipulieren.

Neue Diesel-Rückrufe bei VW und Porsche

Momentan hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) insbesondere VW und Porsche im Fokus. Erneut wurden bei einigen Fahrzeugmodellen unrechtmäßige Vorrichtungen gefunden. Bei beiden Marken bemängelt das KBA Vorschriftenabweichung bezüglich Thermofenster und Abgas bei den Diesel-Fahrzeugen. Laut den Angaben des Amtes entspricht die Reduktion der Abgasrückführung über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben. Beim VW Golf aus dem Produktionszeitraum vom 17. Dezember 2012 bis zum 22. Oktober 2015 sei demzufolge ein Software-Update des Motorsteuergeräts vonnöten. Ähnlich verhält es sich beim VW Touareg.

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Bei Porsche sollen primär die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden. Beide Konzerne bekommen diesbezüglich schon seit Jahren immer wieder Probleme. Das KBA, weist ebenso wie der ADAC auf eine entsprechende Hotline und Ansprechpartner hin, an die sich Betroffene wenden können. Da das Kraftfahrt-Bundesamt eine Behörde ist, sind die Rückrufe und die Behebung der Mängel obendrein verpflichtend für alle. Wer nicht handelt, muss mit etwaigen Strafen rechnen. Als Besitzer eines solchen Diesel-Fahrzeugs kann man jedoch auf Schadensersatz gegen den Hersteller klagen – ganz gleich, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(Quellen: KBA, t-online, kfz-betrieb, ADAC, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)