Bei „Gelb“ über die Ampel fahren – das kann richtig teuer werden!

Ampel schaltet auf Rot
Symbolbild

Bei „Gelb“ noch eben über die Ampel huschen, das ist Alltag auf Deutschlands Straßen. Und jeder hat das schon mehr oder weniger häufig gemacht. Doch dabei kann das jetzt richtig teuer werden.

Ein teurer Fehler! Wer bei „Gelb“ noch schnell über die Ampel fährt, riskiert ein hohes Bußgeld. Denn unter andrem kann das als Vorsatz ausgelegt werden.

Vorsicht vor Bußgeld-Falle wegen Ampel

Es gab nun ein Urteil des Kammergerichtes in Berlin. Dieses könnte den Anlass geben, dass im Bußgeldkatalog erneut Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Das Gericht entschied, dass ein Autofahrer, der vor der Ampel noch einmal Gas gibt, um über Gelb zu fahren, einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß begeht.

Das Urteil entstand, weil in Autofahrer auf eine Ampel zufuhr. Diese sprang bereits beim Anfahren auf Gelb um. Er hatte daraufhin Gas gegeben und fuhr Schlussendlich über Rot. Dieses Vergehen haben Polizisten beobachtet und entsprechend den Verkehrssünder geahndet.

Das Urteil könnte Schule machen

Das Überfahren einer roten Ampel schlägt aktuell noch mit 90 Euro zu Buche. Doch das könnte sich schon bald ändern. Außerdem kostet das Bußgeld bis zu 200 Euro, wenn beim Überfahren ein Sachschaden entsteht oder andere Personen verletzt werden. Dazu kam es aber, zum Glück, beim Vorfall in Berlin nicht.

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Das Kammergericht verurteilte den Autofahrer aber dennoch zu 200 Euro Geldbuße. Denn für die Richter stand wohl fest, dass der Fahrer gesehen haben muss, dass die Ampel umspringt. Zudem hatte er extra beschleunigt, anstatt abzubremsen und an der Ampel zu halten.

Beschwerde wegen Ampel-Urteil

Der Autofahrer legte Beschwerde mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen das Urteil ein. Er erklärte, dass man seinen Vorsatz nur beweisen könne, wenn das Gericht feststellen könne, welche Geschwindigkeit er hatte, als er sich der Ampel näherte. Und wann er davon Kenntnis gehabt habe, dass die Ampel auf Gelb umsprang.

Doch das Gericht hält dieser Begründung dagegen. Man könne davon ausgehen, so das Gericht, dass ein Autofahrer eine Ampel sieht. Und dann müsste er auch wissen, und sehen, wann eine Ampel umschalte.

Nun müsse das Gericht klären, ob der Fahrer die Lage falsch eingeschätzt habe. Doch dafür müssen erst einmal Hinweise gefunden werden. Immer wieder kommt es zu schrecklichen Unfällen, weil Autofahrer noch schnell über die Ampel rasen. In Rücksicht auf alle wäre es absolut ratsam, darauf zu verzichten und an einer gelben Ampel abzubremsen und zu halten. Dies ist übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben.