Bestimmtes Kleidungsverbot am Steuer kommt – “Nicht anziehen”

Eine junge hübsche Frau in einer gelben Jacke sitzt am Lenkrad ihres Autos und lächelt. Sie fährt durch den Wald, es liegt Schnee, es ist Winter.
Symbolbild © istockphoto/Olezzo

Man möchte meinen, dass man im eigenen Auto anziehen darf, was man will. Dennoch gilt ein bestimmtes Kleidungsverbot am Steuer. Es ist eben nicht alles erlaubt.

Es scheint verrückt – jetzt wird einem schon vorgeschrieben, was man im Inneren seines eigenen Fahrzeugs tragen darf. Zumindest ein bestimmtes Kleidungsverbot ist in Deutschland am Steuer gültig. Die Behörden sehen es nicht gerne und können einem zudem ein Bußgeld verpassen.

Zum Glück müssen sich Beifahrer und Personen auf der Rückbank nicht daran halten

Der Herbst stellt sogar geübte Autofahrer vor Schwierigkeiten, weshalb es auch so wichtig ist, diese Gegenstände immer im Auto zu haben. Aber nicht nur, was wir dabei haben sollen, unterliegt einer Vorschrift. Tatsächlich sieht das deutsche Gesetz auch vor, was wir anhaben sollen – beziehungsweise, was nicht. Für den Beifahrer oder Personen auf der Rückbank ist das egal. Aber wer selber am Steuer sitzt, muss folgendes Kleidungsverbot beachten. Denn laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Autofahrer das Fahrzeug jederzeit sicher führen können. Und im weiteren Sinne bedeutet das, dass auf dem Fahrersitz nicht jedes Paar Schuhe erlaubt ist.

Lustigerweise fahren viele professionelle Rennfahrer sogar komplett barfuß, da sie so das beste Pedalgefühl haben. Das sollten wir allerdings unterlassen – nicht nur aus hygienischen Gründen, sondern weil es spätestens bei einem Unfall gefährlich sein kann, barfuß zu bremsen oder sich an den Pedalen zu verletzen. Aber auch für bestimmte Schuhe, die man gerade jetzt oft trägt, gilt am Steuer ein Kleidungsverbot. Und zwar ist es das Äquivalent zu den Flip-Flops im Sommer. Gummistiefel und Wanderschuhe sind dieser Tage im Garten und im Wald durchaus praktisch. Wenn wir uns allerdings wieder ans Steuer setzen, sollten wir die Schuhe wechseln. Mit diesen klobigen Schuhen ist man einfach in der Bewegung eingeschränkt. Zwischen Gas, Bremse und Kupplung kann man so nicht reibungslos wechseln. Oft sind diese Treter nach der Arbeit oder nach dem Wandern auch noch schmutzig und nass. Das führt zusätzlich zu der Gefahr, von den Pedalen abzurutschen.

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Der Schlüssel zur Fahrsicherheit ist ein gutes Gefühl für die Pedale

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches das Kleidungsverbot der Gummistiefel oder Wanderschuhe am Steuer explizit erwähnt. Allerdings schließt der § 23 mit ein, dass das Schuhwerk die Pedalbedienung nicht behindern darf. Wie der jeweilige Beamte auf diesen Fall reagiert, liegt am Ende in seinem Ermessen. Sollte es aber zu einem Unfall kommen, hat derjenige mit Gummistiefeln schlechte Karten. Das kann man leicht als Fahrlässigkeit auslegen, was zu Problemen mit der Versicherung und/oder einem unangenehmen Bußgeld führen kann. Am sichersten fährt, wer in seinem Wagen ein Paar Autofahrer-Schuhe geparkt hat.