Bis 150 Euro Bußgeld: Beim Umzug gelten klare Parkplatz-Regeln

In einem großen Lieferwagen werden Wohnungsstücke gelagert. Es handelt sich ofenbar um einen Umzug. Der Transporter ist hinten Ofen und gibt den Blick auf Möbel und andere Wohnutensilien frei.
Symbolbild © imago/CHROMORANGE

Das wissen wohl nur die wenigsten. Aber wer bestimmte Regeln auf dem Parkplatz nicht einhält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Teilweise gelten hier bis zu 150 Euro Bußgeld.

Wer in der nächsten Zeit umziehen will, sollte besser gut aufpassen. Denn neben Kartons, Möbelpackern und Logistik ist ein oft unterschätzter Punkt die Verkehrsregeln rund um das Parken und Halten des Umzugsfahrzeugs. Hier können bis zu 140 Euro Bußgeld drohen.

Klare Regeln für das Parken

Umziehen ist für viele Menschen eine extrem stressige Angelegenheit. Nicht nur das Verpacken der Habseligkeiten, sondern auch viele andere kleine logistische Feinheiten müssen beachtet werden. Und dazu gehört auch das Parken. Denn wer glaubt, er könne sich mit Stühlen oder Kisten ganz einfach einen öffentlichen Parkplatz freihalten, riskiert ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Insbesondere in Städten mit eher angespannten Parkverhältnissen kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen kommen.

Denn öffentliche Parkplätze gehören grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer. Sie einfach mit eigenen Gegenständen zu blockieren, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer dennoch beim Umziehen einfach so einen Parkplatz belegt, riskiert ein Verwarnungsgeld ab etwa 10 Euro. Je nach Situation kann eine derartige Behinderung allerdings auch als nötig bewertet werden, zum Beispiel, wenn man andere Verkehrsteilnehmer daran hindert, die freie Parklücke zu verwenden. In diesem Fall kann es zu höheren Strafen mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro kommen.

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Hohe Strafe: Das sollte man besser lassen

Wer den Parkplatz für den Umzug dringend braucht, kann das auch auf ganz legalem Weg erwirken. Denn bei der Straßenverkehrsbehörde kann man ein sogenanntes temporäres Halteverbot zwei bis drei Wochen vor dem eigentlichen Umzug beantragen. Dieses kann man dann im Regelfall mindestens drei Tage vor dem Umzug aufstellen, erst dann ist es rechtsgültig.

Dafür werden zwar Gebühren fällig, allerdings ist das immer noch besser als ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Und gerade da ein Umzug stressig genug ist, spart man hier Nerven, Zeit und auch Geld. Der Umzugswagen kann dann einfach direkt vor dem neuen Zuhause parken, und alle Beteiligten sind zufrieden, ohne dass man Ärger mit dem Ordnungsamt oder neuen Nachbarn riskiert.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)