Bürger dürfen Auto nicht mehr waschen – an bestimmten Tagen

Ein Mann ist dabei, seinen Wagen mit dem Hochdruckreiniger zu waschen. Das Wasser spritzt auf die Karosserie, sodass das Auto in neuem Glanz erstrahlt. Die Sonne scheint in die Waschstraße.
Symbolbild © istockphoto/Ekaterina Krasnikova

Dieses Verbot dürfte wohl so manchem überhaupt nicht passen, denn Bürger dürfen an bestimmten Tagen ihr Auto nicht waschen. Wer sich nicht daran hält, könnte sich ordentlich Ärger einhandeln.

Einige Tätigkeiten sollte man lieber nicht auf bestimmte Tage legen. Denn auch wenn es den meisten dann am besten passt, dürfen Bürger an bestimmten Tagen zum Beispiel ihr Auto nicht waschen.

Arbeitswoche ist zu stressig – “Freie Tage nutzen”

Millionen Bürger haben einen Job, dem sie unter der Woche in Vollzeit nachgehen. Hinzu kommen die Familie, Unternehmungen mit Freunden sowie Arbeiten rund um Haushalt und Garten und die Einkäufe, die getätigt werden müssen. Erledigungen, die sich nicht aufschieben lassen, schaffen die meisten wohl noch nach Feierabend. Doch es gibt auch unangehme Aufgaben, die man lieber etwas weiter wegschiebt, weil sie sehr aufwendig sind und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Da liegt es nahe, sich die einzig freien Tage dafür zu nehmen, die noch übrig bleiben und an denen man nicht andere Tätigkeiten erledigen muss. Dazu gehören Sonntage genauso wie Feiertage. Von Letzteren stehen ja nun wieder einige an.

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An diesen Tagen: Bürger dürfen Auto nicht waschen

Eine der unliebsamen Aufgaben, die etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist das Waschen des eigenen Autos. Wer sich dafür den Sonntag oder einen der kommenden Feiertage freihält, dürfte mit unangenehmen Folgen konfrontiert werden. Denn in den meisten Bundesländern ist es verboten, bestimmte Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen zu erledigen. Darunter könnte auch das Autowaschen fallen. In allen sechzehn Bundesländern ist es verboten, solche Arbeiten zu verrichten, die großen Lärm machen oder öffentlich zu sehen sind.

Wer also sein Fahrzeug auf seinem privaten Grundstück waschen will, muss dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit es nicht sieht und man dabei keinen Lärm verursacht. Wirklich stören dürfte es Spaziergänger wohl nicht. Doch wie so oft kann einem der pingelige Nachbar einen Strich durch die Rechnung machen und sich beschweren. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte nachsehen, welche Regelungen im eigenen Bundesland gelten. Und ob man nicht doch nach der Arbeit lieber einfach in die Waschanlage fährt.