
Während viele Deutsche für die Kosten ihres Tickets selbst aufkommen müssen, erhalten Bürgergeld-Empfänger eine Ermäßigung auf das Deutschlandticket. Hierfür müssen die Anspruchsberechtigten jedoch einiges beachten.
Ab dem 1. Januar steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 63 Euro an. Da Bürgergeld-Empfänger dieses Geld oftmals nicht zur Verfügung haben, erhalten sie eine Ermäßigung auf das Deutschlandticket.
Eine weitere Erleichterung für Bürgergeld-Empfänger: „Können es uns sonst nicht leisten“
Wer Bürgergeld-Empfänger ist, weiß, dass man bei den heutigen Preisen jeden Cent zweimal umdrehen muss. Hinzu kommt, dass trotz der Preissteigerungen auch im nächsten Jahr auf die Betroffenen eine Nullrunde zukommt. Denn laut Bundesregierung sei die letzte Bedarfsanpassung an die Inflation zu hoch ausgefallen, sodass es auch in 2026 nicht zu einer Erhöhung der Regelsätze kommen wird.
Unumstritten ist jedoch, dass das Leben teurer geworden ist. Mieten steigen ebenso wie Strom- und Gasabschläge. Und auch das Deutschlandticket wird mit Beginn des neuen Jahres wieder um fünf Euro teurer. Anstatt 58 Euro müssen die Inhaber des Tickets dann 63 Euro zahlen. Eine weitere Steigerung können die Bürgergeld-Empfänger jedoch nicht ohne Weiteres auffangen, weshalb sie eine Ermäßigung auf das Deutschlandticket erhalten.
Ermäßigung auf Deutschlandticket: Das müssen Betroffene beachten
Grundsätzlich gilt, dass man als Bürgergeld-Empfänger das Deutschlandticket nicht pauschal billiger bekommt. Der Preis von 63 Euro gilt für jeden Bürger hierzulande. Wer jedoch Bürgergeld bezieht, hat einen Anspruch auf teilweise Erstattung der Kosten. Dies geschieht jedoch nur in Bundesländern, in denen es keine günstigeren Alternativen gibt. Die Jobcenter bezuschussen nämlich nur die Fahrten in der Region.
Zum anderen gibt es Bundesländer, die ein sogenanntes Sozialticket anbieten. Dazu gehört beispielsweise Hamburg. Hier gibt es das „Deutschlandticket sozial“, für das die Betroffenen nur 35,50 Euro bezahlen. In Hessen gibt es den Hessenpass sozial, den das Bundesland nunmehr mit 39 Euro anstatt 31 Euro bezuschusst. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es das „Deutschlandticket sozial“, für das Bürgergeld-Empfänger nur 39 Euro zahlen. Wer also Bürgergeld bezieht, sollte sich beim zuständigen Jobcenter informieren, welche Zuschüsse es für welches Ticket gibt und ob es vielleicht nicht sogar eine regionale Monatskarte gibt, die günstiger ist. Denn generell gilt: Kostet das Deutschlandticket mehr als die vom jeweiligen Bundesland gewährten Zuschüsse, muss man den Mehrbetrag selbst zahlen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














