
Autofahrer sollten jetzt wichtige, neue Fristen beachten, wenn es um Verkehrsverstöße und ein damit verbundenes Bußgeld geht. Im Juli dieses Jahres haben sich die Regelungen dazu nämlich geändert.
Wer sich am Steuer nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss mit einem erheblichen Bußgeld und Punkten rechnen. Außerdem sind Verstöße seit Juli 2026 länger verfolgbar.
Verkehrsverstoß: Neue Fristen seit Juli
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine deutlich längere Verjährungsfrist. Autofahrer, die jetzt oder in nächster Zeit einen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder eine andere behördliche Mitteilung erhalten, sollten daher einiges beachten. Bis Juli betrug die sogenannte Verjährungsfrist drei Monate. Diese beginnt grundsätzlich mit der Beendigung des Verkehrsverstoßes. Seit dem Stichtag haben die zuständigen Behörden jedoch länger Zeit, um einen Verkehrsverstoß zu verfolgen.
Neuerdings endet die Verjährungsfrist erst nach sechs Monaten. Zu diesen Ordnungswidrigkeiten zählen sind zum Beispiel Tempoverstöße, Falschparken, Handy- und Rotlichtverstöße. Die eingeräumte Zeit soll gewähren, dass etwaige Untersuchungen auch tatsächlich zu einem Abschluss kommen. Wird innerhalb dieser Zeit ein Bußgeldbescheid erlassen oder eine andere gesetzlich vorgesehene Maßnahme vorgenommen, kann sich die Situation jedoch ändern.
Das sollten Autofahrer über weitere Fristen wissen
Bestimmte behördliche oder gerichtliche Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen. Deshalb lässt sich nicht allein anhand des ursprünglichen Tatdatums feststellen, ob ein Verkehrsverstoß tatsächlich verjährt ist. Wer einen also Bußgeldbescheid erhält, sollte daher genau auf das Zustelldatum achten. Grundsätzlich besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Dieser muss innerhalb dieser Frist bei der zuständigen Behörde eingehen. Wer diese Frist versäumt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass das Bußgeld rechtskräftig und fällig ist.
Auch die Vollstreckungsverjährung eines Bußgeldes richtet sich unter anderem nach deren Höhe und beträgt grundsätzlich drei oder fünf Jahre. Grundsätzlich ist die Verlängerung der Frist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist mehr Zeit zur Untersuchung eines möglichen Verstoßes. Andererseits können sich Autofahrer – insbesondere jene, die ihr Fahrzeug mit weiteren Fahrern teilen – nach längerer Zeit nicht mehr an den Verstoß erinnern. Daher gilt immer: Nicht sofort bezahlen! Erst sollte der Tatvorwurf und der dazugehörige Bescheid überprüft werden.
(Quellen: AvD, Bundestag)














