
Für alle Autofahrer kommt bald ein neues Gesetz fürs Bremsen. Dieses sollte man unbedingt kennen und sich schnellstmöglich darauf einstellen. Es soll dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.
Ein neues Gesetz fürs Bremsen soll bald dafür sorgen, dass weniger Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Diese Pflicht wird nun in einigen Monaten automatisiert.
Immer noch zu viele Verkehrsopfer: „Reagieren nicht schnell genug“
Im vergangenen Jahr verloren 2.821 Menschen ihr Leben im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Es geschieht dabei oft genug, dass ein Autofahrer einen schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht oder zu spät sieht und nicht rechtzeitig bremsen kann.
Aufgrund von zu dichtem Auffahren kommt es auch immer wieder zu schweren Auffahrunfällen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände werden nicht eingehalten, sodass man bei urplötzlichem Bremsen des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig reagieren kann und auffährt. Je nach Geschwindigkeit kann dies schwerwiegende Folgen haben. Deshalb arbeiten Ingenieure schon länger an einer Lösung. Wenn möglich, soll diese Aufgabe das System übernehmen, wenn der Mensch droht zu versagen. Und Lösungen wurden bereits gefunden.
Neues Gesetz fürs Bremsen: Das müssen Autofahrer jetzt wissen
In der Mehrheit der Neufahrzeuge sind automatische Bremssysteme bereits integriert, ebenso wie die Rundumkameras, die beispielsweise beim Einparken und Erkennen von Hindernissen helfen. Die Bremssysteme erkennen ein Hindernis bereits, bevor es der Mensch richtig wahrnimmt, und sind darauf programmiert, den Bremsvorgang einzuleiten, wenn ein bestimmter Abstand unterschritten wird.
Was die Technik also schon längst kann, wurde nun auch in einem neuen Gesetz verankert und gilt ab dem 7. Juli. Danach muss jedes Neufahrzeug mit einem sogenannten Notbremsassistenzsystem ausgestattet sein. Dieses löst die Vollbremsung aus, wenn eine Kollision mit einem Radfahrer oder Fußgänger droht. Inzwischen fangen als Warnung für die anderen Autofahrer auch die Bremslichter an zu blinken. Wer dies bislang als technischen Defekt beim Vordermann ausgemacht hat, weiß nun: Blinken die Lichter, leitet das Assistenzsystem eine Vollbremsung ein, und man selbst muss entsprechend reagieren und ebenfalls bremsen. Alle Erstzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen müssen nun mit diesem System ausgestattet sein.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, Chip)














