Immer mehr Supermarktbesucher erleben nach dem Einkauf eine böse Überraschung: Supermärkte kassieren hohe Strafen von ihren Kunden. Wer Regeln missachtet oder Hinweise übersieht, zahlt teils horrende Gebühren.
In vielen Supermärkten wird es teuer – und das nicht nur an der Kasse. Immer mehr Kunden erleben nach dem Einkauf eine böse Überraschung, wenn plötzlich eine hohe Geldforderung auftaucht.
Hohe Strafen drohen bei Supermärkten und Discountern
Für viele Kunden von Rewe, Aldi und Co. endet der Supermarktbesuch mit einer teuren Überraschung. Strafen von dreißig, vierzig oder sogar sechzig Euro sind keine Seltenheit. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen. Doch oft wissen Betroffene nicht einmal, dass sie überhaupt gegen eine Vorschrift verstoßen haben.
Man fährt zum Supermarkt, erledigt seinen Einkauf und kehrt entspannt zum Auto zurück – nur um festzustellen, dass ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer klemmt. Der Grund: Man hat angeblich zu lange geparkt oder kein Parkticket gezogen. Doch stellt sich die Frage, ob eine solche Zahlungsaufforderung überhaupt rechtens ist.
Saftige Strafen beim Einkaufen: So kassieren Supermärkte von ihren Kunden
Hinter diesen Strafen stecken private Dienstleister, die von Supermärkten beauftragt werden, um Verstöße zu ahnden. Diese Unternehmen verlassen sich auf die vertraglichen Regelungen der Supermärkte, die meist auf Hinweisschildern vermerkt sind. Dazu zählen in der Regel eine begrenzte Parkdauer sowie die Pflicht zur Nutzung einer Parkscheibe. Falschparken auf privaten Flächen ist laut ADAC eine “Besitzstörung”. Wer die Schilder übersieht oder die Vorschriften nicht genau kennt, läuft Gefahr, unfreiwillig zur Kasse gebeten zu werden.
Die Gebühren fallen oft höher aus als die Bußgelder im öffentlichen Verkehrsraum – bei geringfügigen Verstößen betragen diese 25 Euro. Und es kann sogar noch teurer werden. Parkraumüberwachende Unternehmen verlangen schnell hohe Mahngebühren oder sogar Inkassokosten, wenn man das Knöllchen nicht rechtzeitig bezahlt. Deswegen ist es umso wichtiger, als Kunde seine Rechte zu kennen. Findet man ein Knöllchen an der Windschutzscheibe, ohne einen Verstoß erkennen zu können, sollte man Fotos machen, Zeugen hinzuziehen und sich im Zweifelsfall vom Supermarkt schriftlich bestätigen lassen, dass man Kunde war. Der Widerspruch gegen die Vertragsstrafe sollte dann am besten per Einwurfeinschreiben versendet werden. Nicht jede dieser Strafen ist also unumgänglich. Wer sich informiert und genau hinschaut, kann sich möglicherweise eine teure Zahlung ersparen.