Deutsche Bahn greift durch – diese neue Regel gilt an Bahnhöfen

Viele Reisende mit Koffern im Hauptbahnhof in Berlin. Im Hintergrund sieht man eine S-Bahn, die an einem Gleis steht, sowie eine Rolltreppe und Beschilderungen zu den Gleisen.
Symbolbild © imago/Björn Trotzki

Ein Bier auf dem Bahnsteig oder ein Glas Wein beim Warten auf den Zug: Damit soll an deutschen Bahnhöfen künftig Schluss sein. Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot ein.

Seit dem 1. September gelten bei der Deutschen Bahn neue Regeln an ersten Standorten – bis Mitte Oktober sollen alle rund 5.400 Bahnhöfe folgen. Es geht um ein Alkoholverbot.

Deutsche Bahn greift durch: Bahnreisende müssen sich jetzt umstellen

Die Bahn will mit dem neuen Alkoholverbot vor allem die Sicherheit für Reisende und Mitarbeiter erhöhen. So spiele Alkohol bei Konflikten und Übergriffen immer wieder eine Rolle. Deshalb darf an den betroffenen Bahnhöfen künftig kein Alkohol mehr in öffentlich zugänglichen Bereichen konsumiert werden. Dazu zählen Bahnsteige, Bahnhofshallen und weitere Flächen, die zur Station gehören.

Für Reisende bedeutet das allerdings nicht, dass Bier, Wein oder andere alkoholische Getränke komplett aus dem Gepäck verschwinden müssen. Der Transport bleibt erlaubt. Wer beispielsweise eine Flasche Wein gekauft hat und sie im Koffer nach Hause bringt, verstößt nicht gegen die neue Regel. Entscheidend ist der Konsum am Bahnhof. Ausnahmen gelten zudem für gastronomische Betriebe und deren ausgewiesene Flächen. Wer in einem Restaurant, einer Bar oder einem anderen entsprechenden Betrieb im Bahnhof sitzt, darf dort weiterhin Alkohol trinken. Auch für Geschäfte ändert sich grundsätzlich nichts: Sie dürfen alkoholische Getränke weiterhin verkaufen. Erst wer die Flasche außerhalb der erlaubten Bereiche öffnet und trinkt, kann Probleme bekommen.

Lesen Sie auch
Experten schlagen Alarm: Kindersitze in Autos sind lebensgefährlich

Verbot wird umgesetzt an allen Bahnhöfen 

Die Deutsche Bahn setzt das Verbot nicht überall gleichzeitig um. Seit Anfang September kommen schrittweise weitere Stationen hinzu. Bis zum 15. Oktober soll die Regel nach Angaben des Unternehmens an allen rund 5.400 Bahnhöfen gelten. Hinweise vor Ort sollen Reisende über das Alkoholverbot informieren. DB-Sicherheit und Bundespolizei können bei Verstößen einschreiten. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss damit rechnen, zum Wegschütten des Getränks aufgefordert oder des Bahnhofs verwiesen zu werden.

Die Bahn begründet den Schritt mit der Sicherheitslage an ihren Stationen. Besonders Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt erleben immer wieder Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe. Mit dem bundesweiten Alkoholverbot will das Unternehmen einen möglichen Auslöser solcher Situationen reduzieren. Für Reisende bleibt die Regel damit relativ einfach: Alkohol kaufen und mitnehmen ist weiterhin möglich – trinken darf man ihn künftig aber nur noch dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist.

(Quellen: DB, Bundespolizei, dpa)