Eine Personengruppe kann sich freuen, denn unter einer bestimmten Bedingung wird das Deutschlandticket nun günstiger. Andere Betroffene haben sogar noch weitere Vorteile, die über das Deutschlandticket hinausgehen.
Mit dem gestiegenen Preis von 49 auf jetzt 58 Euro geraten Menschen, die finanziell nicht so viel Spielraum haben, in diesem Jahr wieder vermehrt in Bedrängnis. Unter einer bestimmten Voraussetzung wird das Deutschlandticket jetzt jedoch günstiger. Wer andere Voraussetzungen erfüllt, profitiert sogar noch sehr viel mehr.
Vergünstigtes Ticket für finanziell benachteiligte Menschen
Schon im vergangenen Jahr half der deutsche Staat dabei, dass diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, für das Deutschlandticket nicht die 49 Euro bezahlen mussten, sondern lediglich 31 Euro. Dazu zählten beispielsweise Bürgergeld-Empfänger. Mithilfe von extra für die Förderung des Regionalverkehrs bereitgestellten finanziellen Mittel vom Bund konnten die Länder die Tickets bezuschussen und so den Verlust der Verkehrsbetriebe ausgleichen. Obwohl dies am Anfang noch ungewiss war, bezuschussen die Länder auch in diesem Jahr wieder die Deutschlandtickets für Bürgergeld-Empfänger. Sie zahlen somit nicht die erhöhten 58 Euro, sondern 48 Euro pro Monat für das Ticket. Wer nur regional unterwegs ist, kommt mit einem örtlichen Monatsticket der Verkehrsbetriebe günstiger als mit dem Deutschlandticket. Doch wie sieht es eigentlich mit einer weiteren besonderen Personengruppe aus, die eigentlich ebenfalls einen Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket hätte?
Weitere Personengruppe profitiert von Vorteilen
Die Rede ist von den schwerbehinderten Menschen. Bekommen sie das Deutschlandticket ebenfalls vergünstigt? Die Antwort lautet: Nein. Sie müssen für das Deutschlandticket ebenfalls 58 Euro zahlen. Das beruht darauf, dass Menschen mit schwerer, körperlicher Beeinträchtigung wie Hilflosigkeit (Kennzeichen H im Schwerbehindertenausweis) oder Blindheit (Kennzeichen Bl im Ausweis) die regionalen und überregionalen Verkehrsmittel kostenlos nutzen dürfen.
Gibt es in dem Ausweis noch das Kennzeichen B für eine Begleitperson, darf diese ebenfalls kostenlos mitfahren. Das Gepäck sowie Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl müssen die Betriebe ebenfalls kostenlos transportieren. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Kennzeichen besitzt, bekommt eine Wertmarke. Diese und den Ausweis muss man dann immer bei sich tragen. Wer sowieso nichts für die Fahrten bezahlen muss, braucht also auch kein ermäßigtes Deutschlandticket.