Das dürfte wohl so manchem Leistungsempfänger überhaupt nicht gefallen, aber Bürgergeld-Empfänger dürfen kein Auto haben – zumindest rechentechnisch nicht. Es gibt eine klare Regel, an die sich die Jobcenter halten.
Wer Bürgergeld-Empfänger ist, muss sich damit abfinden, dass er kein Auto haben darf. Dies ergibt sich zumindest aus den neuesten Berechnungen. Die Regeln hierfür legen klar fest, was gestattet ist und was nicht.
Von wegen Luxusleben: Das bekommen Bürgergeld-Empfänger monatlich
In Deutschland vertreten viele arbeitende Bürger die Meinung, dass man als Bürgergeld-Empfänger ein Luxusleben auf Staatskosten führt. Doch genau das stimmt nicht. Neben dem Regelsatz von 563 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen übernimmt das Jobcenter zwar noch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch diese müssen nicht nur angemessen sein, sondern werden zum Teil vom Regelsatz bestritten. Zwar kann man auch noch einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, wenn die Bürgergeld-Empfängerin schwanger ist oder man sich aufgrund einer Krankheit aufwändiger ernähren muss. Doch letztere sind strengen Richtlinien unterworfen. Die Beträge sind oftmals minimal bemessen. Große Sprünge machen kann man mit diesem Geld wohl eher schwerlich.
Bislang möglich – doch mit erheblichen Einschränkungen
Zwar kann das Jobcenter keinem Leistungsempfänger verbieten, sich ein Auto zu kaufen. Wer dieses beispielsweise für eine Arbeit benötigt, bekommt sogar ein entsprechendes Darlehen vom Staat. Es können auf Antrag auch Reparaturkosten erstattet werden. Doch arbeitet man nicht, muss man sämtliche Kosten wie das Spritgeld, die Reparaturen und die Kfz-Steuern und Versicherungen aus dem Regelsatz bezahlen. Bei einem so geringen Geldfluss monatlich ist dies wohl kaum möglich.
Wer dagegen arbeitet und aufstockend Leistungen vom Amt bekommt, kann sich auch die Spritkosten bezuschussen lassen. Denn fallen die Betriebskosten für das Fahrzeug unter den Freibetrag, den man bekommt, wenn man im Bürgergeld-Bezug arbeiten geht, können diese vom Jobcenter übernommen werden. Dazu muss man jedoch ein Fahrtenbuch führen, um die privaten Fahrten von den beruflichen unterscheiden zu können. Denn private Fahrten bezahlt der Staat nicht. Die Regelungen zum Fahrzeug finden jedoch diejenigen ungerecht, die ländlicher wohnen und daher größere Mühen auf sich nehmen müssen, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen.