E-Auto-Fahrer verschenken Geld – Hunderte Euro bleiben liegen

Eine Hand hält Banknoten vor einer Elektroauto-Ladesäule nach oben. Vom 5- bis zum 200-Euro-Schein ist jeder Schein einmal dabei. Das blaue Ladekabel steckt in einem roten E-Auto.
Symbolbild © istockphoto/deepblue4you

Rund ums Auto gibt es so einige Tricks, mit denen man bares Geld sparen kann. Vor allem E-Auto-Fahrer verschenken besonders viel Geld, weil sie mehrere Details rund um ihren Stromer außer Acht lassen.

Boni und Steuer: Monetäre Vorteile für Stromer gibt es in Deutschland viele. Trotzdem lassen viele E-Auto-Fahrer monatlich und jährlich viel Geld liegen, weil sie über eine bestimmte Sache nicht richtig Bescheid wissen, die ihnen enorme Vorteile verschaffen würde.

Extra-Geld: Fast jeder Zweite macht sich nicht die Mühe

Wer ein reines Elektroauto fährt, kann jedes Jahr von der THG-Quote profitieren. Dafür werden die vermiedenen Emissionen des Fahrzeugs über einen Dienstleister vermarktet. Das Geld kommt nicht vom Staat, sondern aus dem Handel mit den entsprechenden Zertifikaten. Das Verfahren ist für Halter meist überschaubar. Benötigt wird vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I. Beim normalen privaten Laden müssen weder die tatsächlich gefahrenen Kilometer noch ein eigener Stromzähler nachgewiesen werden.

Trotz des relativ einfachen Ablaufs nutzen längst nicht alle die Möglichkeit. Für das Verpflichtungsjahr 2025 stellte das Umweltbundesamt nur bei rund 58 Prozent der berechtigten Elektrofahrzeuge eine Bescheinigung aus. Mehr als vier von zehn gingen damit leer aus. Ein Grund liegt nahe: Die Auszahlungen waren zuletzt stark gefallen. 2026 hat sich der Markt jedoch wieder erholt. Aktuell bieten Vermittler häufig rund 300 Euro, teilweise auch mehr. Die tatsächliche Summe hängt vom Anbieter und dessen Modell ab. Genau hier sollten Halter genauer hinschauen. Manche Anbieter garantieren den beworbenen Betrag, andere koppeln die Auszahlung stärker an den späteren Verkaufserlös. Auch Vertragslaufzeiten können sich deutlich unterscheiden.

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THG-Prämie 2026: Jetzt wird es für viele interessant

Wer die THG-Prämie 2026 noch nicht beantragt hat, sollte den Termin im Blick behalten. Finanztip empfiehlt, den Antrag bis zum 31. Oktober 2026 beim Vermittler einzureichen. Dieser muss die Unterlagen spätestens bis 15. November beim Umweltbundesamt einreichen. Wichtig ist außerdem: Die Prämie steht nicht ausschließlich Besitzern klassischer E-Pkw offen. Auch bestimmte zulassungspflichtige Elektro-Zweiräder können berücksichtigt werden. Plug-in-Hybride fallen dagegen nicht darunter.

Bei einem Privatfahrzeug ist die Auszahlung aus der THG-Quote grundsätzlich steuerfrei. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten andere steuerliche Regeln. 2025 blieb also viel Geld ungenutzt, obwohl die Quote weiterhin besteht. 2026 liegen die möglichen Auszahlungen wieder deutlich höher. Für Besitzer eines reinen E-Autos kann sich der kurze Antrag deshalb erneut lohnen.

(Quellen: Umweltbundesamt, BAFA)