Den meisten Menschen vergeht zurzeit ohnehin die Lust darauf. Doch es gibt immer noch genügend Menschen, die auch im Winter Fahrrad fahren. Doch dafür können unter Umständen sogar Strafen drohen.
Eigentlich locken die Wintermonate mit ihren eisigen Winden nicht gerade aufs Fahrrad. Jedoch bestätig einmal mehr die Ausnahme die Regel. Menschen, die auch im Winter Fahrrad fahren, sollten sich jedoch vor den folgenden Bußgeldern in Acht nehmen.
Wer auch bei Schnee und Eis auf dem Rad unterwegs ist, riskiert Bußgelder
In den Niederlanden ist das Fahrradfahren bei jedem Wetter so populär, dass man eigens Streusalz für die entsprechenden Wege verwendet, um sie auch im Winter befahrbar zu halten. Ganz so selbstverständlich wie in unserem Nachbarland ist das Zweirad bei uns zwar (noch) nicht, aber dennoch sehr beliebt. So beliebt, dass Tausende Deutsche sich auch bei Wind und Wetter auf den Sattel schwingen. Fahrradfahren ist billig und belebt Geist und Körper. Doch auf die eigene Gesundheit zu hören, reicht nicht aus. Die folgenden Regeln sind jetzt essenzieller denn je – damit wir alle sicher durch die dunkle, kalte Jahreszeit kommen.
Eisige Temperaturen, glatte Straßen und schlechte Sichtverhältnisse machen jede Fahrt zur Herausforderung. Doch immer mehr Menschen steigen auch bei Kälte und Schnee in den Sattel – sei es aus Umweltbewusstsein, um dem morgendlichen Stau zu entgehen oder schlicht aus Gewohnheit. Doch wer ohne funktionierendes Licht unterwegs ist, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch empfindliche Geldstrafen. Wenn es im Sommer dunkel ist, gilt selbstverständlich auch die Pflicht zum Licht. Wollen wir allerdings im Winter Fahrrad fahren, müssen wir das Licht oft auch schon tagsüber einschalten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Fahrräder bei schlechten Lichtverhältnissen oder Sichtweiten unter 50 Metern beleuchtet sein müssen. Und das ist im Winter leider fast permanent der Fall.
Rote Jacke, reflektierende Streifen und Winterreifen können vor Gefahren bewahren
Ob es schneit, regnet, nebelt oder dämmert. Wer bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Licht fährt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro – unabhängig von der Tageszeit. Passiert ein Unfall, können 35 Euro und mögliche Schadensersatzforderungen hinzukommen. Neben gut funktionierenden Lichtern sollten Menschen, die auch im Winter Fahrrad fahren wollen, zusätzlich auf reflektierende Kleidung setzen. Die rote Jacke aus dem Kleiderschrank wird durch reflektierende Streifen zum Lebensretter. Auch regelmäßige Kontrollen der Bremsen und Reifen sind im Winter unerlässlich. Spezielle Winterreifen mit Profil erhöhen außerdem die Haftung auf rutschigen Wegen. Wer sicher und regelkonform unterwegs ist, kann auch im Winter die Freiheit auf zwei Rädern genießen – ganz ohne Bußgelder. Also: Licht an und losfahren!