Einfach zu zweit E-Scooter fahren – Dieses Bußgeld droht dabei

Ein junges Paar, bestehend aus einem Mann und einer Frau, steht zusammen auf einem E-Scooter und fährt damit auf einer Straße, die durch eine Innenstadt führt.
Symbolbild © istockphoto/carstenbrandt

Man sieht es im Stadtbild oft, und trotzdem ist es verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren. Der deutsche Gesetzgeber sieht dafür ein Bußgeld vor. Und nicht nur das ist verboten.

Nur weil viele etwas Bestimmtes tun, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Dies gilt beispielsweise dafür, wenn Menschen zu zweit auf einem E-Scooter fahren. Weitere Regelungen zeigen, dass man bei einem E-Scooter keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr hat.

„Gehören zum Stadtbild“: E-Scooter stehen an jeder Ecke

Inzwischen gibt es sie in allen Farben und man sieht sie häufig am Straßenrand oder auf einem Fußweg stehen. Egal, ob in Grün oder Rot – die E-Scooter gehören inzwischen zum modernen Stadtbild dazu. Sie sind nicht nur günstiger als eine Taxi- oder Busfahrt, sondern stehen weitestgehend überall zur Verfügung. Mithilfe einer entsprechenden App registriert man sich und schaltet dann einen Scooter frei. Die Abbuchung des fälligen Betrages erfolgt online, sodass man gewissermaßen sofort losfahren kann. Doch auch, wenn man sie ab einem Alter von 14 Jahren im Straßenverkehr benutzen darf, heißt das nicht, dass lockere Regeln gelten. Ganz im Gegenteil: Als Kleinigkeiten empfundene Vergehen können schon ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Zu zweit auf einem E-Scooter fahren: „Das kann teuer werden“

Gesetzlich gesehen gehören E-Scooter zu den Elektrokleinfahrzeugen, für die laut der Straßenverkehrsordnung bestimmte Regelungen gelten. So darf man einen E-Scooter nur als Einzelperson nutzen. Wer zu zweit auf dem Fahrzeug unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Das gilt auch, wenn man zu zweit die zugelassene Gewichtsgrenze nicht überschreitet. Fährt man auf einem Fußgängerweg, kommen obendrein noch einmal 55 Euro dazu. Dies gilt auch für das Fahren auf der verkehrten Seite. Wer freihändig fährt, muss ebenfalls 10 Euro zahlen.

Harte Konsequenzen hat das Fahren eines E-Scooters in betrunkenem Zustand. Ab 0,5 Promille muss man mit einem Ordnungsgeld rechnen, wenn man keine Ausfallerscheinungen gezeigt hat. Ab 1,1 Promille gilt man als fahruntüchtig, was sogar den Entzug des Pkw-Führerscheins zur Folge haben kann. Für Autofahrer in der Probezeit gilt auch beim E-Scooter die 0,0-Promille-Regelung. Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, genießt also keine Narrenfreiheit, sondern muss sich ebenfalls an die Gesetze halten.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, Straßenverkehrsordnung)