Mit der kalten Jahreszeit wird auch das morgendliche Autofahren wieder besonders ungemütlich. Viele greifen hier zu einem Eiskratzer. Aber genau das kann hohe Strafen mit sich bringen. Das steckt dahinter.
Draußen ist es inzwischen in vielen Gebieten Deutschlands wieder richtig kalt geworden. Auch der erste Schnee ist bereits gefallen, und Autofahrer ärgern sich ganz besonders am frühen Morgen über ein eingefrorenes Auto. Um es noch pünktlich zur Arbeit zu schaffen, greifen viele zu einem Eiskratzer. Doch genau das kann teuer werden.
Freie Sicht während der Autofahrt
Wer einen Eiskratzer für sein Auto verwendet, will in der Regel auf Nummer sicher gehen. Immerhin benötigt man freie Sicht während des Autofahrens. Doch es gibt hier einige Regeln, auf die man achten sollte, andernfalls kann es zu hohen Strafen für die Autofahrer kommen.
Dazu gehört unter anderem, dass man sein Fahrzeug am Morgen nicht durch den laufenden Motor vorheizen sollte, bevor man den Eiskratzer verwendet. Eigentlich ist es praktisch, da die Wärme dafür sorgt, dass die Scheiben antauen und auch im Fahrzeug selbst ist es dann schön warm, bevor man überhaupt losfährt. Doch wer seinen Eiskratzer an einer vorgeheizten Scheibe verwenden will, sollte aufpassen. Denn den Motor laufen zu lassen, ohne dass man selbst im Auto sitzt, ist verboten. Grund dafür ist die Belästigung von Nachbarn oder Passanten durch den Lärm sowie natürlich die Belastung der Umwelt durch die Abgase. Wenn die Behörden ein Fahrzeug mit laufendem Motor vorfinden, bei dem man erst noch den Eiskratzer einsetzen will, kann das 80 Euro kosten.
Alternativen und worauf man zudem achten sollte
Die hilfreichste Alternative zum Eiskratzen bietet eine Garage, sofern diese vorhanden ist. Auch Frostschutzfolien können helfen, ein Anfrieren der Autoscheiben zu verhindern. Eine weitere effektive Variante kann der Einsatz einer Standheizung sein, die sich vorprogrammieren lässt. So kann man zur gewünschten Zeit ins warme, eisbefreite Auto einsteigen.
Sollte man doch zum Eiskratzer greifen müssen, ist die gesamte Scheibe von Eis und Schnee zu befreien. Nur ein kleines Loch zum Durchschauen reicht nicht aus und kann eine Strafe nach sich ziehen. Wer nicht für ausreichend Sicht sorgt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Autofahrer. Wer zudem mit zugeschneitem Dach losfährt, der kann damit rechnen, ein Bußgeld von 25 Euro zahlen zu müssen. Da der Schnee während der Fahrt auf die Scheibe rutschen und damit zu weiterer Sichtbehinderung führen kann, muss auch der Schnee vor Fahrtantritt vom Dach entfernt werden.