
Im Sommer nutzen viele Menschen das Fahrrad. Gleichzeitig steigt auf Straßen und Radwegen das Unfallrisiko, besonders dort, wo unterschiedliche Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Jetzt führt eine Stadt ein Tempolimit für Radfahrer ein.
Im Sommer verlagern viele Menschen ihre Wege auf das Fahrrad. Die warmen Temperaturen und längeren Tage sorgen dafür, dass mehr Radfahrende im Alltag und in der Freizeit unterwegs sind. Gerade in befahrenen Orten kann es aber schnell zu Unfällen kommen.
Steigender Radverkehr führt zu mehr kritischen Situationen
Mit der höheren Anzahl an Radfahrern steigt auch das Risiko von Unfällen. Viele Radfahrer sind zügig unterwegs, um schneller ans Ziel zu kommen oder im fließenden Verkehr mitzuhalten. Dabei entstehen immer wieder kritische Situationen, etwa an Kreuzungen oder Einmündungen. Unaufmerksamkeit, enge Wege und unterschiedliche Geschwindigkeiten führen dazu, dass es schneller zu Kollisionen oder gefährlichen Ausweichmanövern kommt. Besonders problematisch wird es dort, wo Sichtachsen eingeschränkt sind oder Verkehrsteilnehmer sich falsch einschätzen.
Großstadt führt jetzt Tempolimit für Radfahrer ein
Im Straßenverkehr gilt für Radfahrer keine allgemeine Geschwindigkeitsgrenze innerorts. Trotzdem müssen sie vorhandene Tempovorgaben beachten, etwa Tempo-30-Zonen. Wichtig bleibt vor allem eine angepasste Geschwindigkeit, die sich an der Verkehrssituation orientiert. Dazu gehören ein vorausschauendes Fahren, ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und besondere Vorsicht an unübersichtlichen Stellen. Auch das eigene Tempo sollte so gewählt werden, dass jederzeit ein rechtzeitiges Bremsen möglich bleibt.
In Paderborn setzt die Stadt an einer konkreten Gefahrenstelle nun eine ungewöhnliche Regelung um. An der Einmündung des Dr.-Rörig-Damms in die Straße An der Talle gilt für Radfahrende künftig Tempo 10. Da Fahrräder keine Tachoanzeige besitzen, lässt sich diese Geschwindigkeit im Alltag nur schwer exakt einhalten. Dennoch hält die Stadt die Maßnahme für notwendig, weil es an dieser Stelle in den vergangenen Jahren zu mehreren Unfällen gekommen ist. Rechtlich bleibt die Vorgabe zulässig, auch wenn sie im Radverkehr eher selten vorkommt.
(Quellen: Stadt Paderborn, ADAC, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














