Erste E-Scooter-Fahrer müssen ihren Autoführerschein abgeben

Eine Person fährt auf einem E-Scooter durch die Stadt
Symbolbild © istockphoto/Nature

Immer wieder gibt es Ärger um die praktischen Fahrzeuge, die mittlerweile den Stadtverkehr bestimmen. Jetzt müssen die ersten E-Scooter-Fahrer ihren Führerschein abgeben. Der Grund liegt auf der Hand.

Nach neuesten Berichten müssen die ersten E-Scooter-Fahrer ihren Autoführerschein abgeben. Bei diesem Urteil kannte der Richter keine Gnade. Viele werden ihm sicherlich Recht geben.

Die ersten E-Scooter-Fahrer müssen ihren Autoführerschein abgeben

Gerade in Großstädten suchen viele nach einer nachhaltigen Lösung, um sich umweltfreundlich und effektiv fortzubewegen. E-Scooter und das damit verbundene Verleihsystem schienen lange Zeit die ideale Option zu sein. Inzwischen sorgen die Fahrzeuge aber immer wieder für Ärger, weil sie wild in der Gegend herumstehen und für Chaos sorgen. Jetzt müssen die ersten E-Scooter-Fahrer ihren Autoführerschein abgeben. Dabei geht es um einen konkreten Fall.

Das Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt gefällt. Gnade konnte es in diesem Fall nicht geben, denn der Fahrer war mit 1,64 Promille unterwegs. Hier führt kein Weg am Führerscheinentzug vorbei. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Fahrzeughalter die Papiere neu beantragen. Nach dem gleichen Prinzip wird in Deutschland bei Drogen- und Alkoholdelikten verfahren. Im Einzelfall ist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, erforderlich.

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Fahrlässigkeit mit Führerscheinentzug geahndet

Dieser Fall des Führerscheinentzuges hat wohl weniger mit dem Fahrverhalten oder dem E-Scooter an sich zu tun. Immer wieder unterschätzen Verkehrsteilnehmer die Wirkung von Alkohol und steigen stark alkoholisiert auch auf Zweiräder. Dabei gibt es auch im Verkehr Grenzen. Das gilt nicht nur für den E-Scooter, sondern ebenso für das Fahrrad.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Fahrer den E-Scooter stark alkoholisiert benutzt. In der Fachsprache spricht man hier von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. In diesem Fall sei es zum Beispiel unerheblich, dass der Fahrer nicht in sein Auto, sondern „nur“ auf den E-Scooter gestiegen sei. Denn es handelt sich dabei um ein Elektrokleinstfahrzeug, das nach den Vorschriften im Straßenverkehr geführt werden muss.