EU-Maßnahme: Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit im Januar

Ein neuer und ein alter Führerschein liegen neben einem Autoschlüssel auf dem Tisch. Der alte Führerschein ist ein weißer Papierführerschein, der durch den neuen EU-Karten-Führerschein ersetzt wird. Diese Führerschein-Änderung betrifft Millionen.
Symbolbild © imago/Sven Simon

Die Bürokratie in Deutschland und Europa nimmt immer mehr zu. Jetzt müssen Bürger sich auf neue Regelungen einstellen. Denn Führerscheine verlieren wegen einer EU-Maßnahme ihre Gültigkeit.

Der Führerschein zählt zu den Dingen, die man im Auto immer dabei haben sollte. Dabei ist natürlich wichtig, dass der Ausweis gültig ist. Das könnte jetzt bei vielen Bürgern zum Problem werden.

Führerscheine verlieren Gültigkeit: So lange gibt es Führerscheine bereits

Die Führerscheinpflicht geht in Deutschland historisch weit zurück. Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz erste regionale Genehmigungen zum Führen motorisierter Fahrzeuge. Carl Benz 1888 erhielt als erster Mensch überhaupt eine offizielle Fahrerlaubnis, um seinen neu erfundenen Motorwagen testen zu dürfen.

In den folgenden Jahrzehnten kamen neue Fahrerlaubnisklassen hinzu, Altersgrenzen wurden angepasst und Vorschriften wie die medizinisch-psychologische Untersuchung sowie der Führerschein auf Probe eingeführt. Durch EU-Vorgaben ab 1999 entstanden schließlich europaweite Führerscheinklassen und das Kartenformat. In Deutschland gilt dabei eine strenge Führerscheinpflicht.

Aktualisierung nötig: Diese Führerscheine verlieren Gültigkeit

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt – sei es wegen eines laufenden Fahrverbots oder weil er die Erlaubnis abgeben musste – begeht eine Straftat, die die Polizei mit Geldbußen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ahnden kann. Vergisst man jedoch lediglich den Führerschein zu Hause, handelt es sich nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit mit 10 Euro Verwarnung. Auch Fahrzeughalter machen sich strafbar, wenn sie jemanden fahren lassen, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Um neue Anreize für den Wehrdienst zu schaffen, übernimmt aktuell übrigens die Bundeswehr die Kosten für den Führerschein.

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Bestimmte Führerscheine verlieren bald ihre Gültigkeit. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen das aktuelle EU-Modell ausgetauscht werden. Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungs- oder dem Geburtsjahr. Der Umtausch ist unkompliziert: Man beantragt ihn bei der Führerscheinstelle und benötigt lediglich Ausweis, biometrisches Foto und den alten Führerschein. Allerdings fallen Kosten von rund 25–30 Euro an. Die nächste Frist betrifft Kartenführerscheine, die Bürger zwischen 1999 und 2001 erhalten haben und bis spätestens 26. Januar 2026 erneuern müssen. Wer die Frist versäumt, behält zwar seine Fahrerlaubnis, riskiert aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und kann im Ausland oder bei Mietwagen Probleme bekommen. 

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesverkehrsministerium, Bundesdruckerei, ADAC)