
Das Autofahren in Deutschland kann kompliziert sein. Denn Fahrer müssen eine Vielzahl von Regeln aus der Straßenverkehrsordnung einhalten. Viele Vorgaben sind dabei eher wenig geläufig. Jetzt sorgt ein unbekanntes Scheibenwischer-Verbot für Aufsehen.
Wer in Deutschland Auto fährt, muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Diese ist jedoch so komplex, dass einige Regelungen schlichtweg kaum geläufig sind. Auch ein unbekanntes Scheibenwischer-Verbot dürfte bei vielen Fahrern für Verwunderung sorgen.
Komplexe Regelungen: Diese Verbote müssen Autofahrer einhalten
Autofahren in Deutschland ist kompliziert. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es diverse Vorschriften, die vielen Autofahrern nicht bekannt sind, aber dennoch zu Bußgeldern führen können. Neben bekannten Regeln wie dem Anschnallen, Handyverboten und Vorfahrts- sowie Geschwindigkeitsregeln gibt es zahlreiche unbekanntere Ge- und Verbote. So muss beispielsweise schon bei gelbem Ampellicht gehalten werden, sofern es gefahrlos möglich ist.
Hierbei ist sogar die Dauer der Gelbphasen gesetzlich geregelt. Diese kann je nach erlaubter Geschwindigkeit auf der Straße zwischen drei und fünf Sekunden betragen. Eine weitere Regel betrifft das Blinken auf abknickenden Vorfahrtsstraßen. Hier ist das Setzen des Blinkers verpflichtend, da das Abbiegen als Richtungswechsel zählt. Ein häufiger Fehler entsteht auch im Umgang mit Bussen. Hat ein Bus den Warnblinker aktiviert und steht an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
Unbekanntes Scheibenwischer-Verbot: Das müssen Autofahrer beachten
Ein weit verbreitetes Missverständnis auf Supermarktparkplätzen ist, dass dort die StVO nicht gelte, obwohl sie für öffentliche Flächen immer anzuwenden ist. Auch die Rechtsfahrregel auf Autobahnen verstehen viele Fahrer regelmäßig falsch, denn wenn kein Überholvorgang in nächster Zeit bevorsteht, müssen sie auf die rechte Spur wechseln. Einige Regeln werden zudem ab 2026 deutlich verschärft.
Auch ein unbekanntes Scheibenwischer-Verbot sorgt für Probleme. Denn Autofahrer dürfen ihre Scheibenwischer zwar bei Regen benutzen, doch die Bedienung über einen Touchscreen sollte keine längere Ablenkung vom Straßenverkehr verursachen. Laut § 23 Abs. 1a der StVO ist die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt nur erlaubt, wenn sie durch Sprachsteuerung erfolgt oder keine erhebliche Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit verursacht. Ein Gerichtsurteil bestätigte, dass eine zu lange Beschäftigung mit einem Touchscreen – selbst für wichtige Funktionen wie das Einstellen der Scheibenwischer – ein Bußgeld und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.
(Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC, Bundesverkehrsministerium)














