
In der Vorweihnachtszeit steigt bei vielen Menschen die Vorfreude auf die Feiertage. Neben der heimischen Dekoration gestalten einige auch ihr Auto festlich – allerdings gelten strenge Weihnachtsverbote für Pkw.
Kleine Weihnachtsanhänger am Rückspiegel, Lichterketten oder thematische Aufkleber sollen die Vorfreude auf die Festtage unterstreichen und den Weihnachtszauber auf die Straße bringen. Allerdings gibt es einige Dinge, auf die Autofahrer besonders achten sollten, sonst drohen Strafen.
Glatte Straßen: Verkehrsunfälle steigen im Winter
Besonders im Winter steigt das Risiko für Verkehrsunfälle deutlich an. Nach Angaben von Verkehrsexperten führen Schnee, Eis und glatte Fahrbahnen regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Bei Frost sind Straßen oft spiegelglatt, selbst wenn sie trocken aussehen. Besonders gefährdet sind Kurven, Brücken und schattige Abschnitte, die schneller vereist sind. Um sicher durch den Winter zu kommen, sollten Autofahrer ihr Tempo anpassen, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und plötzliche Bremsmanöver vermeiden. Auch die Wahl der Bereifung spielt eine entscheidende Rolle: Winterreifen sind bei niedrigen Temperaturen Pflicht, sie sorgen für besseren Grip und verkürzen den Bremsweg erheblich.
Bußgelder drohen: Strenge Weihnachtsverbote für Autos
Die allgemeine Sicherheit im Auto sollte gerade in der kalten Jahreszeit Priorität haben. Es ist zum Beispiel gefährlich, dicke Winterjacken während der Fahrt zu tragen. Sie können verhindern, dass Sicherheitsgurte korrekt sitzen, und im Ernstfall die Schutzwirkung deutlich reduzieren. Experten raten zudem zu einem regelmäßigen Check von Beleuchtung, Scheibenwischern und Reifenprofilen. Was viele Autofahrer nicht wissen: In der Vorweihnachtszeit können auch dekorative Elemente am Auto teuer werden.
Nach Angaben des ADAC sind blinkende Figuren, Lichterketten oder Kunstschnee im Straßenverkehr verboten. Verstöße können Bußgelder von 35 Euro, Punkte in Flensburg oder im Extremfall das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen. Auch beim Transport von Weihnachtsbäumen gelten klare Regeln: Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus und ist nicht gekennzeichnet, drohen 25 Euro Bußgeld. Unzureichend gesicherte Ladung kostet mindestens 35 Euro, bei Gefährdung anderer oder Unfällen 60 bis 75 Euro plus Punkte. Verkleidungen am Steuer sind ebenfalls riskant. Wer als Weihnachtsmann mit Rauschebart oder tief gezogener Mütze fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen, da Maskierungen die Fahrerkennzeichnung behindern.
(Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC, Verbraucherschutz)














