
In einigen Bundesländern gibt es das Deutschlandticket für Bürgergeld-Empfänger tatsächlich billiger. Dies bekommt man jedoch nicht automatisch, sondern muss dafür einige Dinge beachten, um weniger zu bezahlen.
Mit dem neuen Jahr müssen Ticket-Inhaber für das Deutschlandticket 63 Euro anstatt bisher 58 Euro bezahlen. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es das Deutschlandticket jedoch billiger. Dazu muss man nur bestimmte Dinge erfüllen.
Preisanstieg beim Deutschlandticket – Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger
Ab dem 1. Januar treffen zwei Faktoren in Deutschland aufeinander, die unter normalen Bedingungen für Bürgergeld-Empfänger einfach nicht zu stemmen sind. Zum einen stieg das Deutschlandticket von 58 auf 63 Euro. Zum anderen gab es beim Bürgergeld im zweiten Jahr in Folge keine Erhöhung. In den über fünf Millionen Haushalten, die derzeit schätzungsweise Bürgergeld beziehen, kämpfen die Betroffenen im neuen Jahr wieder einmal um ihr Überleben. Denn nicht nur das Deutschlandticket ist teurer geworden. Auch andere Fahrkarten sowie Lebensmittelpreise, Miete und Energiekosten haben wieder zugelegt. Damit müssen die ärmsten der Armen wieder einmal mehr zusehen, wie sie Monat für Monat über die Runden kommen.
Deutschlandticket für Bürgergeld-Empfänger billiger: Das müssen Betroffene beachten
Ein allgemein günstigeres Deutschlandticket für Bürgergeld-Empfänger gibt es hierzulande nicht. Jedes Bundesland hat jedoch die Möglichkeit, diese Vergünstigung individuell zu regeln. Dies haben inzwischen einige Bundesländer getan. So gibt es beispielsweise den HessenPass, mit dem die Leistungsempfänger günstiger in ihrer Stadt unterwegs sein können. Dasselbe gilt für den NürnbergPass. Im Saarland gibt es das FairTicket bzw. das FairTicket plus, das mit 31,30 bzw. 42,10 Euro weit unter dem Preis des Deutschlandtickets liegt, allerdings auch nur für das Bundesland gilt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es das „Deutschlandticket sozial“. Für dieses zahlen Bürgergeld-Empfänger gerade einmal 39 Euro und damit entscheidend weniger als normale Kunden. Viele Bundesländer haben sich zu diesem Schritt entschieden, da bereits im letzten Jahr der Preis des Deutschlandtickets die vom Jobcenter gewährte Verkehrspauschale von ca. 50 Euro überschreitet. Da das Ticket nicht übertragbar ist, brauchen Leistungsempfänger mit mehreren Haushaltsmitgliedern auch mehrere Tickets. Dies ist wohl für kaum für jeden bezahlbar. Dies gilt auch für Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch Grundsicherung bekommen.
(Quellen: Deutsche Bahn, Verkehrsverbünde, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)














