Fast 400 Euro: Jetzt müssen auch Fußgänger neue Strafen zahlen

In einer dicht gedrängten Altstadt einer Innenstadt überqueren viele Menschen eine Straße über einen Zebrastreifen. Autos, Fahrradfahrer und Passanten sind gleichzeitig und sicher unterwegs.
Symbolbild © istockphoto/Tennessee Witney

In Deutschland herrschen viele, sehr viele Regeln, die einzuhalten sich lohnt und die meist wenig Aufwand erfordern. Nun kommen aber neue Strafen bei Missachtung bestimmter Regeln. Vor allem Fußgänger sollten diese respektieren, wenn sie nicht viele Hundert Euro Strafe zahlen wollen.

Auch an etlichen Regeln, Pflichten, Normen und gesellschaftlichen Vorschriften erkennt man, dass Deutschland ein hochentwickeltes Land ist. Doch nicht alle Auferlegungen finden Gefallen. Manche Regeln erscheinen absurd, doch gelten trotzdem, wie zum Beispiel Regeln für Fußgänger, die bei deren Missachtung fast 400 Euro an Strafen zahlen müssten.

Fußgänger sollten als Verkehrsteilnehmer diese Regeln ernst nehmen

Obwohl viele glauben, dass die Straßenverkehrsordnung hauptsächlich Autofahrer betrifft, macht sie auch klare Vorgaben für Fußgänger. So sind Bußgelder nicht nur bei Verstößen für Fahrzeugführer, sondern ebenso für die Fußgänger vorgesehen. Wer beispielsweise auf der Straße läuft, obwohl ein Gehweg vorhanden ist, riskiert eine Strafe von fünf Euro. Überquert man eine Straße allerdings, ohne auf den Verkehr zu achten, und verursacht dadurch einen Unfall oder Sachschaden, kann dies zehn Euro kosten. Besonders wichtig ist es für Fußgänger dabei, außerhalb von Ortschaften den linken Fahrbahnrand zu nutzen, um den Verkehr im Blick zu behalten. Hier lauert sonst ein weiteres Bußgeld.

Die Straßenverkehrsordnung setzt also insgesamt sehr strenge Maßstäbe, um sicherzustellen, dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer – einschließlich der Fußgänger – zur Sicherheit aller beiträgt. Insbesondere bei gefährlichen Punkten wie Bahnübergängen zeigt sich das. Ein Überqueren bei geschlossenen Schranken kann für Fußgänger bis zu 350 Euro kosten. Das sollte man also tunlichst unterlassen. Ab dem Alter von zwölf Jahren besteht zudem die Möglichkeit, dass auch Fußgänger Punkte in Flensburg erhalten. Diese Maßnahmen erinnern daran, dass das eigene Verhalten im Verkehr Verantwortung erfordert – für die eigene Sicherheit und die der anderen.

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Verantwortung im Straßenverkehr trägt jeder, doch man hat ein Recht auf Einspruch bei Strafen

Wichtig ist vor allem, sich zu vergewissern, dass Fußgänger nicht nur Verantwortung für ihre Sicherheit tragen, sondern auch dafür, andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Regeln wie das Gehen am linken Fahrbahnrand außerhalb von Ortschaften oder das Warten an Ampeln betreffen alle Altersgruppen und dienen dem Schutz der Gemeinschaft. Wichtig ist es auch, auf Situationen bei Parkplätzen zu achten. Denn selbst auf privaten Supermarktparkplätzen gibt es Regeln, die beachtet werden sollten. Falschparken auf diesen Flächen kann ebenfalls teils zu Bußgeldern führen. In bestimmten Fällen lohnt sich allerdings ein Einspruch, falls die Strafe nicht gerechtfertigt erscheint.

Die Bußgelder und Strafen für Fußgänger verdeutlichen, wie eng die Straßenverkehrsordnung auf die Sicherheit jedes Einzelnen ausgelegt ist. Achtsamkeit und Rücksichtnahme helfen jedem Bürger, Bußgelder zu vermeiden und den Alltag für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Ein besonders wertvoller Tipp ist es, im Stadtverkehr die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen, beispielsweise durch helle Kleidung oder reflektierende Accessoires. So kann jeder Fußgänger aktiv dazu beitragen, sich selbst und anderen eine sichere Fortbewegung zu ermöglichen.