
Nun sollte man als Autofahrer ganz genau aufpassen. Denn es gibt so einige Dinge, die man im November beachten sollte. Tut man dies nicht, kann es finanzielle Auswirkungen haben.
Wer als Autofahrer bestimmte Dinge im November nicht beachtet, muss mit finanziellen Auswirkungen rechnen. Denn es gibt bestimmte Termine, an die man sich besser halten sollte. Andernfalls könnte es teuer werden.
Autofahrer müssen jetzt gut aufpassen
Der November steht vor der Tür und mit dem Monatswechsel ändert sich wieder so einiges in Deutschland. Wer sich an bestimmte Fristen und Gesetze nicht hält, der könnte bald die finanziellen Auswirkungen zu spüren bekommen. Dabei gibt es insbesondere für Autofahrer in diesem Monat so einiges zu beachten. Das erste ist die Frist für die Einreichung der THG-Prämie. Diese endet nämlich schon am 15. November und ist insbesondere für E-Autobesitzer interessant. Denn reicht man diese Prämie beim Umweltbundesamt ein, kann man seine Einsparungen an CO₂ verkaufen. Und das hat selbstverständlich finanzielle Auswirkungen auf dem eigenen Konto.
Ebenfalls finanziell von Vorteil kann es sein, die Kfz-Versicherung regelmäßig zu wechseln. Hier sollte man als Autobesitzer daran denken, dass der 30. November traditionell ein Tag ist, an dem die Kündigung beim bisherigen Kfz-Versicherer eingegangen sein muss. Nur so kann man pünktlich eine günstigere Versicherung bekommen. Wer diesen Tag verpasst, muss oft noch ein Jahr warten. Lediglich wenn es im Laufe der Zeit Änderungen des Vertrages oder aber Erhöhungen des Beitrags gibt, kann es sein, dass man ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht hat.
Krasse Auswirkungen auf dem Konto
Aber auch andere Fristen im November können finanzielle Auswirkungen haben. Zum einen kann man noch bis zum 30. November den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. So kann man sich bereits im Dezember über mehr Geld freuen.
Rückwirkend bekommt man dann den Freibetrag für das Jahr 2025. Wer diese Frist verpasst, spürt die finanziellen Auswirkungen deutlich und muss erneut ein Jahr warten und kann die Ermäßigung erst wieder mit der Steuererklärung für 2026 beantragen.
Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit














