Frist läuft ab: Führerscheine werden ungültig für viele Autofahrer

Jemand sitzt im Auto und hält vorm Armaturenbrett einen rosa Führerschein in Papierform in der Hand. Dahinter hält er die Plastikkarte der neueren Version. Beides sind deutsche Führerscheine.
Symbolbild © imago/Lobeca

Wegen einer Frist sind Millionen Führerscheine in Deutschland bald ungültig. Um Strafen zu vermeiden, müssen die Autofahrer ihren alten „Lappen“ schleunigst gegen ein neues Dokument eintauschen.

Die Uhr tickt. Eine Frist läuft ab und zwingt Millionen Autofahrer dazu, ihre alten Führerscheine einzutauschen, denn sie werden bald ungültig. Für manche Bürger gibt es schon Anfang des nächsten Jahres Ärger, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Wer diese Frist verpasst, bekommt Ärger mit den Behörden

Wegen einer neuen Richtlinie müssen alle Führerscheinbesitzer in Deutschland ihr altes Dokument austauschen. Das besagt eine EU-Maßnahme, um die Scheine europaweit zu vereinheitlichen. Für Tausende Autofahrer läuft bereits Ende des Jahres eine Frist ab, nach der ihr alter Führerschein plötzlich ungültig wird. Wer seinen „Lappen“ bis zum Fristende nicht eintauscht, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wer mit den alten Papieren im Ausland erwischt wird, könnte sogar noch viel größeren Ärger bekommen. Jedoch gelten nicht für alle Autofahrer dieselben Fristen. Einige Bürger müssen daher erst in mehreren Jahren den Führerschein eintauschen.

Wer wann seinen alten „Lappen“ gegen den neuen Führerschein eintauschen muss, hängt sowohl vom Geburtsjahrgang als auch vom Ausstellungsjahr der Lizenz ab. Wer zum Beispiel im Jahr 1971 und später geboren wurde, sollte sich umgehend die neuen Papiere abholen. Denn diese Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2025, ehe die Bußgelder drohen. Damit wollen die Behörden endgültig alle rosa Führerscheine einziehen und mit einer neuen Karte ersetzen. Auch DDR-Führerscheine müssen unbedingt abgegeben werden. Das Prozedere müssen die Autofahrer bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle durchführen. Anders als früher gilt die Fahrerlaubnis dann nicht mehr ein Leben lang, denn alle neuen Führerscheine haben ein Ablaufdatum von 15 Jahren.

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Vorsicht geboten: Fristen unterscheiden sich

Aber Vorsicht: Wer seine Lizenz im Jahr 1999 oder später erst bekommen hat, muss den Gang zur Führerscheinstelle noch nicht antreten. Denn in diesen Fällen kommt es auf das Ausstellungsjahr an, wann die Autofahrer den Schein austauschen müssen. Wer etwa seine Prüfung Zwischen 1999 und 2001 erfolgreich abgelegt hat, muss bis zum 19. Januar 2026 den alten Führerschein eintauschen. Der Ablauf ist so gestaffelt, um organisatorische Probleme bei den Behörden zu verhindern.