
Im Januar folgt der nächste Stichtag für Millionen Autofahrer. Wer diesen verstreichen lässt und sich nicht um seine Pflicht kümmert, dem könnte ziemlicher Ärger drohen.
Millionen Autofahrer müssen jetzt im Januar einer weiteren Pflicht nachkommen. Sie sollten möglichst schnell handeln, da es sonst zu unnötigen Komplikationen und sogar zu Strafen kommen kann.
Bislang nur auf Papier: Millionen Führerscheine sind weg
Bis zum 19. Januar letzten Jahres mussten alle diejenigen, die zwischen dem 1.1.1971 und später geboren wurden und noch einen Papierführerschein bekommen hatten, ihn bis zu diesem Stichtag umgetauscht haben. Da der EU-Führerschein einheitlich ist und alle Autofahrer einen solchen besitzen sollen, teilte man aufgrund des hohen Aufwands die entsprechenden Geburtsjahrgänge auf und vergab einen Stichtag. Bis zum 19.1.2033 sollen alle Bürger in Deutschland einen EU-Führerschein besitzen.
Den Umtausch betrafen bislang nur die Papier-Führerscheine. Gerade die älteren Jahrgänge waren betroffen, denn sie haben noch einen solchen „Lappen“ bekommen. Zudem erfolgte die Aufteilung in Geburtsjahrgänge.
Millionen Autofahrer im Januar betroffen: Das muss man jetzt beachten
Am 19. Januar 2026 fällt nun der Stichtag für die nächsten Millionen Autofahrer, die ihren Führerschein umtauschen müssen. Dabei gibt es jedoch zwei Dinge zu beachten. Zum einen betrifft dies alle Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis 31.12.2001 ausgestellt worden sind. Damit gilt zum ersten Mal nicht mehr das Geburtsjahr als ausschlaggebend, sondern der Tag der Ausstellung des Führerscheins. Und zum anderen betrifft es dieses Mal Führerscheine, die bereits im Scheckkartenformat ausgehändigt wurden. Wichtig zu wissen: Man muss beim Umtausch weder eine erneute Prüfung noch einen Gesundheitscheck machen. Die Kosten belaufen sich auf 25 bis etwas über 30 Euro – je nach Region.
Wer bis zum 19. Januar dieses Jahres seinen Führerschein nicht umtauscht, dürfte Schwierigkeiten bekommen. Gerät man in eine Polizeikontrolle, bedeutet dies eine Verwarnung und ein Ordnungsgeld von zehn Euro. Nicht so glimpflich davon kommt man, wenn man im Ausland mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist. Dann können die dortigen Beamten sogar eine Weiterfahrt verbieten. Auch wer sich einen Mietwagen ausleihen will, sollte besser rechtzeitig umtauschen. Denn die meisten Mietunternehmen geben kein Fahrzeug bei einem abgelaufenen Führerschein heraus. Um sich Ärger zu ersparen, sollte man also einfach den Schein rechtzeitig umtauschen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Digitales und Verkehr)














