
Bald können sich Millionen Autofahrer auf eine neue Regel beim Führerschein einstellen. Diese Regelung dürfte so manchem nicht gefallen, denn es setzt eine Maßnahme um, die einige schon für längst überfällig halten.
Wenn es um den Führerschein geht, gab es in den letzten Jahren so einige Regelungen, die man kennen musste. Doch nun müssen sich Autofahrer bald auf eine neue Regel beim Führerschein einstellen. Und die hat es in sich.
Führerschein mit vielen Regeln: Autofahrer müssen wichtige Neuerungen kennen
Hatte man damals den Führerschein gemacht, so galt dieser praktisch ein Leben lang. Davon können die Großeltern und Eltern wohl noch berichten. Dies gilt jedoch schon länger nicht mehr. Seit einigen Jahren müssen nämlich die zum Teil schon sehr alten und abgenutzten Führerscheine abgegeben werden. Stattdessen bekommen Autofahrer einen Führerschein im EC-Karten-Format. Je nach Jahrgang wurden viele Millionen Führerscheine schon umgetauscht, die nächsten Jahrgänge folgen bereits. Wer dieser Regelung nicht folgt, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch jetzt kommt eine neue Regelung, und die soll sogar EU-weit gelten.
Neue Regel beim Führerschein: „Wird nicht jeden begeistern“
Mit der Einführung des Karten-Führerscheins und der bevorstehenden Einführung des digitalen Führerscheins ab 2030 kommt eine neue Regelung beim Führerschein, die so manchen Autofahrer sicherlich sehr treffen wird. Durch den digitalen Führerschein können Behörden in der gesamten EU auf das Dokument zugreifen. Und das hat für den einzelnen wohl nicht nur Vorteile.
Somit wird das Führerschein-Verbot EU-weit gelten. Diese Regelung soll bei besonders schweren Verstößen Anwendung finden, zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht nach Verursachung eines Unfalls. Bekommt jemand beispielsweise ein Fahrverbot aufgrund von Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in Frankreich, soll dieses Verbot in der kompletten EU gelten. Ist der Verkehrssünder Deutscher, wird der Führerschein in Deutschland aufgrund dieses Vergehens eingezogen. Dabei können sich die einzelnen Behörden länderübergreifend gegenseitig informieren. Auch andere Regelungen sollen EU-weit gelten, zum Beispiel das begleitete Fahren oder die Gültigkeit des Führerscheins von 15 Jahren.














