Um die Elektromobilität und die Mobilitätswende im Land voranzutreiben, existieren zahlreiche Vorschläge und Ansätze. Nun könnten eine E-Ladesäulen-Pflicht für Deutschland und Parkplätze kommen.
Die Mobilität in Deutschland steht vor einem entscheidenden Wandel. Mit der neuen E-Ladesäulen-Pflicht, die nach Deutschland kommen soll, nimmt die Bundesregierung gezielt Einfluss auf die Infrastruktur, um den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben. Doch einige Fragen, wie diese genau aussehen soll, sind noch offen.
E-Ladesäulen-Pflicht für Parkflächen in Deutschland dient mehreren wichtigen Zielen
Für viele Besitzer von Elektrofahrzeugen ist es ein zentrales Thema: Wo kann ich mein Auto aufladen? Ob beim Einkauf, in Parkhäusern oder am Arbeitsplatz – eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur steigert nicht nur den Komfort, sondern beeinflusst auch die Entscheidung für ein E-Auto. Besonders für Unternehmen bietet sich hier eine Chance: Wer seinen Kunden und Mitarbeitern Ladesäulen bereitstellt, gewinnt an Attraktivität und hebt sich von der Konkurrenz ab.
Doch nicht nur Unternehmen profitieren von den neuen Vorschriften. Der Staat verfolgt mit der Ladesäulen-Pflicht ein klares Ziel. Man will den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bereits seit einiger Zeit gibt es Förderprogramme, die den Ausbau unterstützen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung wird nun sichergestellt, dass die Ladeinfrastruktur flächendeckend verfügbar wird. Insbesondere digitale Parkraummanagement-Systeme könnten hier eine entscheidende Rolle spielen.
Pflicht zur Ladesäule: Wer jetzt handeln muss
Während in Ländern wie Großbritannien bereits seit längerem eine direkte Pflicht zur Installation von Ladesäulen besteht, geht Deutschland einen gestaffelten Weg. Der erste Schritt: Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss künftig die Leitungsinfrastruktur geschaffen werden. Doch ab Januar 2025 folgt der zweite Schritt. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sind dann verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt bereitzustellen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre eigenen Gebäude nutzen, sind von der Pflicht befreit. Zudem greift die Regelung nicht, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur mehr als sieben Prozent der Gesamtkosten einer Renovierung ausmachen. Trotz dieser Einschränkungen wird der Ausbau des Ladenetzes beschleunigt. Doch es gibt auch Herausforderungen. In vielen Parkhäusern und auf Firmengeländen stehen E-Ladeplätze aber noch oft ungenutzt, denn die Nachfrage hält noch nicht mit dem Angebot Schritt. Bis sich das bessern wird, kann noch einige Zeit vergehen.