
Ein unscheinbarer Gegenstand im Auto kann schnell zum Problem werden: Wer ihn vergisst, riskiert Ärger beim TÜV oder sogar ein Bußgeld – und das ist bislang nicht alles.
Ein unscheinbarer Gegenstand kann schnell Ärger bringen – und sogar Geld kosten. Viele Autofahrer übersehen ihn jahrelang.
Der stille Risikofaktor im Handschuhfach
Er liegt meist unbeachtet im Handschuhfach oder Kofferraum – und genau das ist das Problem: der Verbandskasten. Viele Autofahrer werfen höchstens beim TÜV einen Blick darauf. Doch wer das Ablaufdatum ignoriert, riskiert Ärger. Denn: Ist der Verbandskasten abgelaufen, wird das beim TÜV als „geringer Mangel“ eingestuft. Die Plakette gibt es zwar trotzdem, aber der Halter muss sich selbst um den Austausch kümmern. Bei einer Polizeikontrolle kann es sogar ein Verwarngeld zwischen fünf und zehn Euro geben.
Der Grund für das Ablaufdatum ist simpel, aber entscheidend ist die Sterilität. Pflaster, Kompressen und Verbände müssen keimfrei sein, um Infektionen zu verhindern. Extreme Temperaturen im Auto – von bis zu minus zehn Grad im Winter bis sechzig Grad im Sommer – setzen dem Material besonders zu. Klebstoffe verlieren mit der Zeit ihre Wirkung. Doch nicht alles im Verbandskasten läuft ab. Dreiecktücher, Fixierbinden oder Rettungsdecken bleiben meist länger nutzbar. Trotzdem lohnt sich das Austauschen einzelner Teile selten – komplette Sets gibt es bereits für wenige Euro.
Wohin mit dem alten Verbandskasten?
Abgelaufenes Material kann noch sinnvoll genutzt werden. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder der Malteser Hilfsdienst freuen sich über Spenden. Dort wird das Material für Schulungen, Übungen oder die Jugendarbeit verwendet. Die Abgabe ist unkompliziert: In vielen Geschäftsstellen kann man den Verbandskasten einfach zu den Bürozeiten abgeben – ganz ohne Anmeldung. Wichtig ist nur, ihn nicht in Altkleidercontainer zu werfen.
Während ein abgelaufener Verbandskasten eher ein kleineres Problem ist, kann es bei anderen Dingen im Auto richtig teuer werden. Besonders bei Messern drohen hohe Strafen: Wer ein verbotenes Modell mitführt – etwa Einhandmesser oder Klingen über zwölf Zentimeter –, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gibt es nur bei „berechtigtem Interesse“, etwa im Beruf oder beim Sport. Dann müssen die Gegenstände aber sicher verstaut sein – zum Beispiel in einem verschlossenen Behälter.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, DRK, Malteser, BR24, SWR)














