
Die Bundesregierung hat den Zuschuss für E-Auto-Besitzer endlich freigegeben. Bis zu 6.000 Euro Förderung kann man bei der Neuzulassung eines Elektro-Neuwagens bekommen. Dafür gelten jedoch einige Voraussetzungen.
Schon seit geraumer Zeit steht fest: Die Bundesregierung will die Elektromobilität fördern und so die Umwelt schonen. Um noch mehr Menschen zum Kauf eines E-Autos zu bewegen, gibt es jetzt einen staatlichen Zuschuss.
Finanzielle Entlastung: Zuschuss für den Kauf eines E-Autos
Die deutsche Regierung will Umweltschutz attraktiver machen. Daher kommt jetzt der im letzten Jahr angekündigte Zuschuss für E-Auto-Besitzer. Die Höhe der Förderung variiert aber je nach Einkommen und anderen Kriterien. Wer sein Elektroauto ab dem 1. Januar 2026 neu zulässt, kann je nach Fahrzeug und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist jedoch die Einkommensgrenze. Diese liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Das entspricht etwa einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren.
Im Grunde gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher der Zuschuss. Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von höchstens 60.000 Euro bekommt somit 1.000 Euro zur Basisförderung von 3.000 Euro hinzu. Liegt das Nettoeinkommen bei 45.000 Euro oder weniger im Jahr, gibt es nochmals 1.000 Euro mehr für den Kauf eines E-Autos. Je Kind erhöht sich die Summe um 500 Euro, jedoch maximal 1.000 Euro.
E-Auto-Zuschuss auch rückwirkend gültig
Die Antragstellung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs – möglichst in digitaler Form. Als Nachweise für die Einkommensgrenze dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Das entsprechende Portal zur Antragstellung ist ab sofort über die Förderzentrale Deutschland des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freigeschaltet. Interessierte können dort auch rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Zuschuss beantragen. Ausschlaggebend dafür ist nicht das Datum des Kaufes, sondern das der Zulassung, die nicht vor dem 1. Januar liegen darf. Der Förderungszeitraum läuft bis 2029.
Überdies können Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen werden, eine bis zu zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen – längstens jedoch bis Ende 2035. Autobesitzer können damit je nach Fahrzeugtyp mehrere Hundert Euro sparen. Für die Befreiung ist auch kein Antrag nötig. Sie erfolgt automatisch mit der Zulassung.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, BAFA)














