Gesetzeslücke: Autofahrer parken Blitzer zu – aber keine Strafe

Ein mobiles Radargerät steht auf einem Parkplatz an einer Straße, in der nur Tempo 30 erlaubt ist. Ein Auto fährt gerade an dem Blitzer auf der Straße vorbei.
Symbolbild © imago/Hanno Bode

Diesen Trick dürfte sich so mancher Bürger zunutze machen – denn Autofahrer dürfen Blitzer zuparken und bekommen dafür keine Strafe. Dass dies möglich ist, verdanken die Menschen einer Gesetzeslücke.

Autofahrer hassen Blitzer geradezu und versuchen alles, um das unfreiwillige Foto zu umgehen. Eine Gesetzeslücke sorgt tatsächlich dafür, dass Autofahrer legal Blitzer zuparken dürfen und deshalb keine Strafe zu erwarten haben.

Hassobjekt Blitzer: So mancher geht zu weit

Autofahrer mögen einfach keine Blitzer, denn diese erwischen sie meist in den ungünstigsten Zeitpunkten. Die Bußgelder können je nach überschrittener Geschwindigkeit ziemlich hoch ausfallen. Es kann sogar zu Punkten in Flensburg und zu einem Fahrverbot kommen. Anstatt sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, geht so mancher Autofahrer lieber einen anderen Weg. Die Radarfallen sind regelmäßig extremer Sachbeschädigung ausgesetzt. Wer nicht ganz so drastische Maßnahmen ergreifen möchte, klebt die Anlage einfach zu oder ummantelt sie mit Pappe oder Karton. All diese Maßnahmen zur Vermeidung eines Fotos sind jedoch strafbar. Denn hierbei handelt es sich um Sachbeschädigung.

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Genial: Keine Strafe trotz Vorsatz

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit, wie man der Radarfalle entgehen kann. Dabei macht man sich einfach eine Gesetzeslücke zunutze. Steht die Radarfalle nämlich so, dass ein Auto davor legal parken darf, kann man dies auch tun. Denn das Finden eines Parkplatzes kann in Großstädten schon einmal zu einer echten Herausforderung werden. Der Nutzen des Parkens vor dem Blitzer ist denkbar einfach: Durch das Parken löst die Blitzanlage nämlich erst gar nicht aus. Ist der Blitzer zugeparkt, kann man also so schnell fahren, wie man will.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Polizei eingreifen musste. So hat zum Beispiel ein Autofahrer zunächst seinen Kastenwagen und dann sein Auto mit einem großen Anhänger vor einem Blitzer geparkt. Er musste die Fahrzeuge entfernen. Allerdings hätte man dies in diesem besonderen Fall auch einfacher lösen können. Der Blitzer hätte umgestellt werden können, da es sich um eine mobile Radarfalle handelte.