Großstädte greifen durch gegen Autofahrer – “Strafe bis 1.600 Euro”

Ein Strafzettel, an eine Windschutzscheibe geklemmt, zeigt an, dass ein Autofahrer falsch geparkt hat. Dagegen gehen Großstädte nun verstärkt mit hohen Strafen vor.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Dieses Verbot hat so gut wie niemand auf dem Schirm. Allerdings zahlen Autofahrer bei dieser Strafe direkt bis zu 1.600 Euro. Zum Glück lässt sich dieses eigentlich harmlose Vergehen leicht vermeiden.

Ein paar Minuten Unachtsamkeit und man ist als Autofahrer ein Bußgeld von 1.600 Euro los. Auf den ersten Blick mag dieses Verhalten gar nicht wie eine richtige Ordnungswidrigkeit erscheinen. Doch das Gesetz sieht das anders.

Von 500 Euro auf 1.600 Euro: So schnell schießen die Kosten in die Höhe

Es ist ein sonniger Nachmittag und man parkt sein Auto wie gewohnt am Straßenrand. Doch was, wenn sich herausstellt, dass dieser entspannte Moment die teuerste Entscheidung des Jahres wird? Denn nicht jedes Fahrzeug darf man einfach überall parken. Und dabei geht es nicht um ein Parkverbot oder fehlende Parkplätze, wie sie jetzt hundertfach in Karlsruhe verschwinden. Nein, das Problem liegt in dem Auto selbst und kann einen durchaus mehr kosten als nur ein schlechtes Gewissen. Autofahrer zahlen gut und gern bis zu 1.600 Euro Strafe, wenn sie solch einen Wagen im öffentlichen Raum parken. Aber was kann an einem Auto so verkehrt sein, dass es sogar verboten ist, es abzustellen?

In Deutschland gibt es strenge Regeln für das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum. Und zum öffentlichen Raum gehört wirklich so gut wie alles – auch Privatwege. Besonders brisant wird es, wenn das abgestellte Auto keine gültige Zulassung hat. Obwohl es vielleicht nur kurz unangemeldet ist oder man es auf einem Sandweg vor seinem Grundstück parkt: Diese Handlung kann schnell zu einer finanziellen Katastrophe werden. Ein Blick in die Gesetzgebung zeigt, wie gefährlich solch ein Vergehen werden kann. Denn 500 Euro Bußgeld sind gewiss erst der Anfang. Viele Autofahrer mussten in diesem Zusammenhang schon bis zu 1.600 Euro Strafe zahlen. Unglaublich für ein doch ziemlich seichtes Vergehen.

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Das “harmlose Parken” kann im Nu in einer finanziellen Katastrophe enden

Denn solch ein Parken ohne Zulassung gilt hier nun mal als unerlaubte Sondernutzung, die sofort ein Bußgeld nach sich zieht. Hinzu kommen die Kosten für das Abschleppen des Wagens. Sollte man zudem verwarnt werden und nicht rechtzeitig handeln, schießt die Strafe für Autofahrer schnell auf 1.600 Euro. Nach den Abschleppgebühren drohen nämlich auch noch Kosten für die Lagerung des Fahrzeugs. Es ist also immer sowohl günstiger als auch stressfreier, das abgemeldete Fahrzeug sofort korrekt abzustellen. Wer kein privates Grundstück besitzt, kann spezielle Lager- oder Abstellflächen mieten. Vielleicht hat man auch noch einen Freund mit einer Garage. Doch das nicht zugelassene Auto irgendwo zu parken und zu hoffen, dass es keiner merkt, ist definitiv keine Lösung.