Hammer: Neue Führerschein-Pflicht für Millionen Deutsche kommt

Jemand sitzt im Auto und hält vorm Armaturenbrett einen rosa Führerschein in Papierform in der Hand. Dahinter hält er die Plastikkarte der neueren Version. Beides sind deutsche Führerscheine.
Symbolbild © imago/Lobeca

Ein großer Führerschein-Umtausch steht bevor – für Millionen Deutsche wird es jetzt ernst. Wer noch einen alten EU-Kartenführerschein besitzt, muss diesen bald tauschen, sonst drohen Ärger und Bußgelder.

Viele Deutsche kennen das Szenario bereits: Der alte Führerschein läuft plötzlich ab, und der Gang zur Behörde ist unumgänglich. Für viele Inhaber von Führerscheinen steht nun genau dieser Umtausch nun bevor.

Pflicht für Millionen Deutsche: Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss

Die EU will Schluss machen mit alten, leicht fälschbaren Führerscheinen. Deshalb läuft gerade eine riesige Umtauschaktion, die bis 2033 abgeschlossen sein soll. In Deutschland sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen!

Besonders hart trifft es aktuell Inhaber von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001: Sie müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 ihren Führerschein in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Der Grund? Die EU will alle Führerscheine einheitlich und sicher gestalten. Außerdem sollen sie in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch vorzubeugen.

Was der Umtausch kostet und wie er abläuft

Doch keine Panik: Der Umtausch ist unkompliziert und erfolgt ohne zusätzliche Prüfungen oder Gesundheitschecks. Man kann einfach mit dem alten Führerschein, einem Personalausweis oder Reisepass und einem biometrischen Passfoto zur Führerscheinstelle gehen und den Antrag stellen. Die Kosten liegen bei rund 25 Euro, dazu kommen die Gebühren für das Passfoto. Der neue Kartenführerschein ist dann fünfzehn Jahre gültig. Das Ablaufdatum bezieht sich dabei nur auf das Dokument selbst, nicht auf die Fahrberechtigung. Die bleibt weiterhin unbegrenzt gültig.

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Wer allerdings mit einem abgelaufenen alten Führerschein unterwegs ist und erwischt wird, muss im Inland ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Schlimmer wird es im Ausland: Hier drohen Probleme, vor allem beim Mieten von Autos. Übrigens gilt für Geburtsjahrgänge vor 1953 eine Sonderregel: Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum Jahr 2033 umtauschen – egal, wie alt der Schein ist. Wer aber einen alten Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, sollte den Umtausch nicht auf die lange Bank schieben, denn sonst drohen Ärger und unnötiger Stress!