Handy am Steuer: Bis zu 230 Euro Bußgeld und ein Punkt drohen

Zwei Hände befinden sich am Steuer eines Fahrzeugs während einer Autofahrt auf der Autobahn. Vor dem Fahrer befinden sich weitere Fahrzeuge, die alle in einem Stau zu stehen scheinen. Statt des Deutschlandtickets wird nun ein Führerschein-Zuschuss gefordert.
Symbolbild © istockphoto/anyaberkut

Der deutsche Straßenverkehr ist durchreguliert bis zum Gehtnichtmehr. Natürlich dient das auch der Sicherheit aller. So gibt es schon ein Bußgeld in Höhe bis zu 230 Euro, wenn man am Steuer mit dem Handy erwischt wird. Und mindestens einen Punkt in Flensburg gibts sogar noch obendrauf. Doch es kann noch schlimmer kommen.

Die Kooperation und Einsicht nach einem Verkehrsvergehen können sich positiv auf die Strafmaßnahme auswirken, während das Gegenteil, nämlich Uneinsichtigkeit, negative Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies sollten Autofahrer beachten, um diesbezüglich Strafen und  Bußgelder zu vermeiden. Dies verdeutlichte auch ein Urteil des Amtsgerichts Ellwangen, auf das der ADAC hinweist. In einem konkreten Fall hatten zwei Polizisten beobachtet, wie ein Autofahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon in den Händen hielt. Daraufhin stoppten sie den Fahrer, um ihn wegen des begangenen Handy-Verstoßes zu verwarnen. Leider ging es nicht gerade glimpflich weiter.

Aggressives Verhalten und Drohungen führen zu noch höheren Strafen

Beim Kontakt mit der Polizei zeigte sich der im Ort nicht unbekannte Abschleppunternehmer nicht gerade einsichtig. Stattdessen legte er ein aggressives Verhalten an den Tag und sprach sogar Provokationen aus. Zudem drohte er der Polizei sogar damit, in Zukunft keine Aufträge mehr von der Behörde anzunehmen, wenn er wegen “so einer Kleinigkeit” bestraft werden würde.

Darüber hinaus bestritt er, am Steuer telefoniert zu haben, und gab an, das Telefon lediglich beiseitegelegt zu haben. Geholfen hat es ihm am Ende nicht. Trotz seiner Beteuerungen entschieden die Beamten, den Handy-Verstoß mit einem Bußgeld zu ahnden. Der Mann reagierte darauf, indem er mit der flachen Hand auf das Polizeiauto schlug. In der Folge erhielt er einen Bescheid für ein Bußgeld, gegen den er Einspruch einlegte. Seine Argumentation lautete, dass er am Steuer nicht telefoniert habe. Der Fall wurde vor Gericht verhandelt. So wird es wohl noch teurer für den Mann.

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Doppelt so hohe Geldstrafe ist rechtskräftig

Wie das Gericht anschließend bestätigte, war die von der Polizei ausgestellte Verdoppelung der Geldbuße gerechtfertigt. Zudem erhielt der uneinsichtige Fahrer auch einen Punkt in Flensburg. Die Geldbuße wurde ebenfalls angehoben. Diese Entscheidung basierte auf der Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Polizisten. Das Gericht betonte dabei, dass dem Mann jegliche Unrechtseinsicht fehle.

Die Kammer führte weiter aus, dass der Mann sich aggressiv und respektlos verhalten habe. Er habe den Verstoß wiederholt als “Kleinigkeit” abgetan und die Polizisten gefragt, ob sie “nichts Besseres zu tun” hätten. Die Eskalation der Situation durch die Aggression des Autofahrers und das Schlagen auf das Dach des Polizeiautos rechtfertige laut Gericht dann auch die Verdoppelung des Bußgeldes. Beim nächstens Mal also lieber einmal tief durchatmen.