Das Musk-Unternehmen macht immer wieder Schlagzeilen. Nun werden gegen den E-Autobauer Tesla erneut schwere Vorwürfe erhoben. Im Raum stehen Anschuldigungen wegen Betrugs. Jetzt muss der Konzern zeitnah reagieren.
Behörden sind alarmiert. Die Geschäftspraktiken Teslas werden aktuell als betrügerisch bezeichnet. Dem Hersteller von E-Fahrzeugen drohen hohe Strafen.
Gegen E-Autobauer Tesla werden erneut Vorwürfe erhoben
Das börsenorientierte Unternehmen Tesla ist erneut in den Fokus der Behörden gerückt. Bereits zuvor wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Autobauer wegen mutmaßlicher Phantombremsungen im Blick hat. Denn immer wieder berichten Tesla-Fahrer von überraschenden Bremsungen, die offenbar ohne erkennbaren Grund eintreten. Viele sind wohl auch um die eigene Sicherheit besorgt. Doch nun stehen weitere Vorwürfe im Raum, die französische Behörden erhoben haben. Dabei macht Tesla nicht nur Schlagzeilen aufgrund der vermuteten Mängel an den E-Fahrzeugen.
Auch die Arbeitsbedingungen sorgen für Kritik. Unter anderem ist die Rede von Mitarbeiterüberwachung und Entlassungen. Was wirklich hinter den Kulissen passiert, wissen allerdings nur die Beschäftigten und ihre Vorgesetzten. Klar ist, dass Tesla in der Vergangenheit aufgrund von Vertrauensproblemen, aber auch wegen wachsender Konkurrenz einige treue Fans verloren hat. Angesichts der aktuellen Vorwürfe muss sich das Unternehmen jetzt erneut beweisen. Dabei geht es um die Anschuldigung, dass der US-amerikanische Konzern betrügerische Geschäftspraktiken betreiben würde.
Das werfen Behörden dem Konzern jetzt vor
Unter anderem kritisieren französische Behörden die Art, wie der E-Autopionier die eigenen Fahrassistenzsysteme bewirbt, etwa den Autopiloten. Die erweiterte Version, das Full-Self-Driving (FSD), suggeriere vollautonomes Fahren ‒ und das sei schlichtweg falsch, lautet einer der vielen Vorwürfe. Offenbar befürchten die Behörden, dass Kunden durch die Benennung in die Irre geführt werden. Level-2-Systeme, wie sie bei Tesla vorhanden sind, setzen immer noch die Aufsicht eines Fahrers voraus. Erst höhere Stufen ermöglichen vollautonome Fahrten. Für diese und weitere Punkte muss sich der Autobauer nun innerhalb von vier Monaten vor den französischen Behörden verantworten. Andernfalls muss er viel Geld zahlen. Ob das Unternehmen den Forderungen nachkommt, dürfte sich vermutlich schon bald zeigen.