Hohe Strafen drohen bei Winterwetter für Millionen Autofahrer

Auf einem silbernen Auto liegt eine dicke Schicht Schnee. Im Hintergrund sieht man ein graues Hochhaus und kahle Bäume bei grauem Wetter.
Symbolbild © imago/ITAR-TASS

Für Millionen Autofahrer kosten Eis, Schnee und frostige Überraschungen in diesen Wochen nicht nur Nerven, sondern auch Geld: Denn wer kleine Winterfehler begeht, riskiert überraschend hohe Strafen.

Glitzernder Schnee, eisige Straßen – und plötzlich wird es teuer! Denn viele Winterfallen lauern auf Autofahrer. Wer sie ignoriert, zahlt oft kräftig drauf.

Teure Fehler rund ums Auto

Während sich viele über das erste Weiß des Winters freuen, geraten andere schnell ins Schlingern – nicht nur auf der Straße, sondern auch beim Gesetz. Denn wenn Schnee, Eis und Frost den Alltag fest im Griff haben, steigen die Bußgelder. Und zwar für Millionen Autofahrer. Ganz vorn auf der Liste: Fahren ohne passende Bereifung. Wer ohne Winterreifen in Schnee und Glätte unterwegs ist, muss laut ADAC sechzig Euro berappen – plus einen Punkt in Flensburg.

Selbst wer morgens nur ein kleines Guckloch in die Scheibe kratzt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Dach oder Motorhaube nicht vom Schnee befreit? Bis zu 25 Euro Strafe! Und das Nummernschild? Muss sichtbar bleiben. Ist es zugeschneit, droht ein Bußgeld von fünf Euro. Besonders teuer wird das Warmblubbern im Stand: Bis zu achtzig Euro kostet es hierzulande, den Motor vor dem Losfahren laufen zu lassen – und das nicht ohne Folgen. Die Warmlaufphase ist für den Motor schädlich und beim Standlauf besonders lang, warnt der ADAC. Sinnvoller seien Enteisersprays oder Frostschutz im Waschwasser. Dabei gilt: Finger weg von elektrischen Eisentfernern – Metallkanten könnten teure Kratzer verursachen. Heißwasser-Kuren enden im schlimmsten Fall mit Spannungsrissen. Der beste Winter-Profi-Tipp: Abdeckfolien verhindern ein Zufrieren der Scheiben und sparen morgens wertvolle Zeit.

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Wenn Schilder zu Schneemännern werden

Auch der Blick entlang der Straße bleibt im Winter nicht ohne Risiko. Schnee und Schmutz machen Verkehrszeichen oft schwer lesbar. Trotzdem gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Ein kurzer Blick muss die Botschaft erkennen lassen. Stoppschilder und Vorfahrt-achten gelten immer – schon wegen ihrer Form.

Anders sieht es bei runden Verbotstafeln oder dreieckigen Gefahrzeichen aus. Sind sie völlig zugeschneit, könne ihre Befolgung nicht zuverlässig erwartet werden. Für Ortskundige gilt strenger: Wer seine Strecke kennt, sollte auch die Regeln kennen. Und wer trotz unleserlicher Schilder zahlen soll, kann Einspruch einlegen – allerdings mit Beweislast. Egal wie winterlich es wird: Die Geschwindigkeit muss stets Wetter, Sicht, Straße, Fahrzeug und Fahrvermögen angepasst werden. Denn im Winter kann ein kleiner Fehler schnell zum teuren Rutsch werden.

(Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, Bußgeldkatalog)