Hohe Strafen: Gegenstands-Verbot im Auto kommt in Deutschland

Eine Frau fährt im Winter Auto, die Handschuhe liegen in einem Fach im Armaturenbrett. Auf der Straße vor ihr liegt Schnee.
Symbolbild © istockphoto/Zbynek Pospisil

Dieses Gegenstands-Verbot im Auto sollte man beachten: Ein alltäglicher Begleiter kann im Straßenverkehr gefährlich und teuer werden. Wer dieses Sommer-Accessoire falsch einsetzt, riskiert Ärger mit dem Gesetz sowie ein Bußgeld!

Für viele ist sie ein täglicher Begleiter – gerade bei schönem Wetter. Doch wer sie im Auto falsch verwendet, riskiert Ärger mit der Polizei und ein saftiges Bußgeld.

Dieser Sommerbegleiter kann am Steuer richtig teuer werden

Sie schützt die Augen, sieht gut aus und gehört bei Sonne fast schon zur Grundausstattung. Doch kaum jemand denkt darüber nach, ob der Einsatz im Auto überhaupt erlaubt ist. Dabei gibt es klare Regeln. Wer diese missachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Es geht natürlich um die Sonnenbrille. So nützlich sie bei grellem Licht auch ist – bei falscher Anwendung kann sie zur Gefahr werden. Besonders gefährlich wird es bei Modellen, die zu dunkel sind. Es gibt eine Skala, die den Grad des Schutzes angibt. Sie reicht von null bis vier. Die meisten Varianten, Kategorie null bis drei, sind für den Straßenverkehr unproblematisch. Doch bei der höchsten Kategorie ist Schluss mit lustig. Sie lässt kaum Licht durch und kann das Sichtfeld massiv einschränken, vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen.

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Gegenstands-Verbot im Auto: Hohe Strafen drohen

Wird das Licht schwächer, etwa nach Einbruch der Dunkelheit, sollte die Sonnenbrille auf keinen Fall mehr getragen werden. Ab einer Lichtdurchlässigkeit unter 25 Prozent, also bei einem Tönungsgrad von über 75 Prozent, ist die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet. Bei Dämmerung, nachts oder in Tunneln sollte die Sonnenbrille generell abgenommen werden.

Auch die Farbe spielt eine Rolle: Modelle mit braun oder grau getönten Gläsern verfälschen Farben am wenigsten. Andere Farbtöne können hingegen Ampeln oder Bremslichter verfälschen. Wichtig ist auch, dass das Gesichtsfeld nicht eingeschränkt wird. Breite Bügel oder klobige Fassungen haben im Auto nichts verloren. Und wer eine im Führerschein eingetragene Sehschwäche hat, darf beim Autofahren nur zu Varianten mit passender Sehstärke greifen. Wer mit einem ungeeigneten Modell erwischt wird, zahlt 25 Euro Bußgeld. Also lieber zweimal hinschauen, bevor man sich hinters Steuer setzt, vor allem bei gutem Wetter.