Hohe Strafen: Strenge Kleider-Vorschriften im Straßenverkehr

Ein Mann hat im Auto Flip-Flops an. Die offenen Sandalen lassen den Blick auf seinen Fuß und seine Zähen zu, während er mit dem rechten Fuß ein Pedal seines Fahrzeugs betätigen will.
Symbolbild© istockphoto/JordanSimeonov

Wer denkt, dass Regeln auf der Straße nur das Fahren und das eigene Fahrzeug betreffen, der irrt sich gewaltig. Es gelten auch strenge Kleider-Vorschriften im Straßenverkehr, die man als Autofahrer unbedingt kennen sollte, um Strafen zu entgehen.

Bei den angenehmen Temperaturen, die uns jetzt der Frühling und baldige Sommer bescheren, sind immer mehr Bürger gern draußen unterwegs. Doch Achtung! Es herrschen im Straßenverkehr strenge Kleider-Vorschriften, die man nicht ignorieren sollte.

Wenn der Sommer zum Risiko auf der Straße und für den Geldbeutel wird

Sobald das Thermometer Richtung 30 Grad klettert, schwingen sich viele Motorradfahrer lieber in Shorts und T-Shirt aufs Bike, als in die volle Montur zu steigen. In Deutschland ist dabei das Fahren in Freizeitkleidung tatsächlich erlaubt – solange der Helm sitzt. Nur Fahrschüler müssen sich an eine komplette Schutzausrüstung halten, sonst fällt die Prüfung buchstäblich ins Wasser. Was viele nicht bedenken: Der Asphalt kennt keine Gnade. Bereits bei innerstädtischen Geschwindigkeiten wirken Stürze ohne Protektoren wie ein Sturz auf Schleifpapier. Während Autos eine Knautschzone bieten, ist bei Bikern die Kleidung oft der letzte Schutz vor Knochenbrüchen oder tiefen Hautabschürfungen. Besonders in beliebten Regionen mit engen Kurven und unübersichtlichen Landstraßen, wie auf der Schwäbischen Alb, wird jede Unachtsamkeit schnell zum Risiko.

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Ein kurzer Blick auf das Thermometer ersetzt dabei nicht das Wissen über Materialkunde: Moderne Motorradkleidung aus Textil ist heute oftmals genauso atmungsaktiv wie Alltagskleidung – aber mit CE-geprüften Protektoren ausgestattet. Mesh-Jacken und belüftete Hosen können im Sommer ein guter Kompromiss sein.

Kleider-Vorschriften im Straßenverkehr – Wenn’s ernst wird, zählt jeder Fehler

Was wie eine persönliche Entscheidung aussieht, wird bei einem Unfall schnell zu einer rechtlichen und finanziellen Frage. Mehrere Gerichte entschieden bereits, dass das Fahren ohne Schutzkleidung als grob fahrlässig gelten kann. Die Folge: Gekürzte Schmerzensgelder oder sogar Ablehnung von Versicherungsleistungen – insbesondere bei Teilkasko-Verträgen. Kosten im vierstelligen Bereich sind also bei Missachtung der Regeln durchaus denkbar.

Versicherungen bewerten das Verhalten im Schadensfall zunehmend kritisch. Wer ohne Schutzausrüstung fährt, obwohl er es besser wissen müsste, verliert nicht nur an Sympathie, sondern womöglich auch den Versicherungsschutz. Lösungen für mehr Sicherheit gibt es zudem reichlich. Beispielsweise Airbag-Westen, reflektierende Elemente für bessere Sichtbarkeit oder smarte Protektoren mit Aufprallerkennung gehören mittlerweile zur Grundausstattung vieler erfahrener Biker.