Aufgrund der Kälte standen nun die ersten Tesla-Besitzer stundenlang an den Ladestationen. Es bildeten sich lange Schlangen und die Autofahrer mussten ewig in der Kälte stehen. Das war eine echte Katastrophe.
Für die ersten Tesla-Besitzer endete das Warten an den Ladestationen in einer echten Katastrophe. Es bildeten sich lange Schlangen und die Autofahrer standen stundenlang in der Kälte. Was da los war, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Kälte stellt Autofahrer vor Probleme
Der Winter ist nicht gerade die liebste Jahreszeit von Autofahrern. Dabei geht es nicht nur um die glatten Straßen, auf die sich die Fahrer einstellen müssen. Schon vor der Fahrt kann es zu einigen Hindernissen kommen. Die Scheiben sind vereist und die Türen zugefroren. Da braucht es erst einmal einiges an Geduld und Zeit, bevor man sich ins Fahrzeug setzen kann. Anschließend muss der Motor noch warmlaufen, sonst geht er kaputt. Mit Pech ist auch der Kraftstoff eingefroren, wenn die Temperaturen zu weit unter den Gefrierpunkt gefallen sind. Doch nun gab es für die ersten Tesla-Besitzer auch noch Probleme an den Ladestationen.
Tesla-Besitzer warten stundenlang an den Ladestationen
So kam es jetzt für einige Tesla-Besitzer in Chicago im US-Bundesstaat Illinois an den Ladestationen zu einem echten Supergau: Sie mussten stundenlang in der Kälte ausharren, da mehrere Supercharger ausgefallen waren. Und nicht nur das: Durch die extremen Temperaturen brauchten die Autos deutlich länger zum Aufladen als sonst. Eine Ladung, die sonst ca. 45 Minuten in Anspruch nimmt, dauerte nun zwei Stunden. So berichtete ein Tesla-Fahrer, dass er bereits seit fünf Stunden wartet.
Zahlreiche Tesla-Autos mussten sogar abgeschleppt werden. Die Menschen sind frustriert und reden von einer echten Katastrophe. Tesla selbst rät daher den Besitzern dazu, den Akkustand des E-Autos bei extremer Kälte nicht unter 20 Prozent fallen zu lassen, sondern schon vorher das Auto wieder aufzuladen. So geht das Aufladen schneller und den Autofahrern bleibt so ein Fiasko wie in Chicago erspart.