Kein Herr oder Frau: Deutsche Bahn muss Tickets für „Diverse“ anbieten

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Foto: Thomas Riedel

Das Oberlandesgericht ein neues Urteil gefällt. Die Deutsche Bahn muss ihre Kunde zukünftig geschlechtsneutral ansprechen. 

Bislang wurden Menschen mit „Herr“ oder „Frau“ angesprochen. So auch bei der Deutschen Bahn. Kauft man dort ein Ticket im Internet, gibt man seine Personalien ein und wählt die Anrede aus.

Doch für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen können, gibt es keine Auswahl. Laut einem Gerichtsurteil muss die Bahn das nun ändern.

Diskriminierung für Menschen ohne Geschlecht

Ab Januar 2023 muss die Deutsche Bahn eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden gewährleisten. Dies gilt für Fahrkartenbuchungen im Internet.

Es hatte eine Person geklagt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet. Die fühlte sich diskriminiert.

Das Gericht hat entschieden und folgenden Urteil gefällt: „Der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss.“

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Da auch andere Personen das Online-Buchungssystem der Bahn nutzen, muss dieses umgestellt werden. Das teile eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) mit. Weil dafür eine technische Umstellung erforderlich ist, wurde der Bahn eine Frist bis zum Januar 2023 eingeräumt.

Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Deutsche Bahn muss 1.000 Euro Entschädigung zahlen

Die Kommunikation mit der klagenden Person muss sofort umgestellt werden. Außerdem bekam die klagende Person eine Entschädigung von 1.000 Euro zugesprochen.

Der Grund: Die klagende Person hat infolge er Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten. So begründet das Gericht seine Entscheidung.

Im Netz herrscht Unverständnis

Das Gerichtsurteil stößt im Allgemeinen auf viel Zuspruch. Zum einen bei der Geschäftsführerin im Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung als auch bei einigen Facebook-Nutzern.

Trotzdem reagieren auch viele mit Unverständnis auf den Grund der Klage. Vor allem, da gar nicht klar ist, wie die Personen ohne Geschlechtszuordnung nun angesprochen werden wollen. Da es dafür keine genaue Definition gibt, seine ja viele Anreden falsch.