
Für das Wunschkennzeichen kann man sich bei der Anmeldung eines Fahrzeugs nahezu jede Kombination aussuchen. Es gibt jedoch gewisse Kennzeichen, die keiner bekommt. Denn sie sind bestimmten Personen vorbehalten.
Es gibt bestimmte Kennzeichen in Deutschland, die keiner bekommt. Sie sind nämlich für bestimmte Personen hierzulande gedacht, sodass man sofort weiß, wer in diesem Auto unterwegs ist.
Wunschkennzeichen gegen Gebühr: Nahezu jede Kombination möglich
Ein Wunschkennzeichen in Deutschland setzt sich aus dem festen Ortskürzel und einer frei wählbaren Erkennungsnummer zusammen. Möglich ist eine Kombination aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, sofern das gesamte Kennzeichen höchstens acht Zeichen lang ist. Verboten sind Umlaute und anstößige Kürzel. Kombinationen mit Bezug zum Nationalsozialismus wie AH, HJ, KZ, NS, SA, SS sind bundesweit oder in vielen Bundesländern untersagt. Manche Ämter sperren Zahlencodes wie 18 oder 88 in Verbindung mit bestimmten Buchstaben. Die Reservierung kostet bundesweit einheitlich 12,80 Euro plus 2,60 Euro für die Online-Reservierung.
Diese Kennzeichen bekommt keiner: Reserviert für bestimmte Personen
Otto Normalverbraucher darf in Deutschland kein Kennzeichen anmelden, das nur aus zwei Ziffern besteht. Denn diese sind hohen Persönlichkeiten der Bundesrepublik vorbehalten. Generell kann man sich merken: Je niedriger die Ziffern, desto höher der Rang. 0-1 ist das Kennzeichen des Bundespräsidenten. Mit 0-2 folgt der Bundeskanzler. Der Bundesaußenminister erhält das Kennzeichen 0-3. Der erste und der zweite beamtete Staatssekretär haben die Kennzeichen 0-4 und 0-5. Der erste und der zweite parlamentarische Staatsminister haben die Kennzeichen 0-6 und 0-7. 0-8 ist das Kennzeichen für den Chef des Protokolls.
Die anderen reservierten Kennzeichen beginnen mit BD (für Bundesrepublik Deutschland), gefolgt von einem „-“ sowie einer vierstelligen Ziffernfolge. „BD 1-XXX“ ist für den Deutschen Bundestag reserviert. Der deutsche Bundesrat hat die Kennzeichen-Folge BD 3-XXX. Das Kennzeichen des Bundesverfassungsgerichts beginnt mit der 4. Die Ziffernfolge für das Bundespräsidialamt hat vorne die 5 als erste Zahl stehen. Für das Bundeskanzleramt beginnen die Zahlen mit der 6. Das Auswärtige Amt bekommt die mit 7 beginnende Ziffernfolge. Bei der Bundesfinanzverwaltung beginnt die vierstellige Zahl mit der 8. Das Bundesministerium des Innern bekommt die Kennzeichen „BD 9-XXX“. Die Ziffernfolge für das Bundesministerium der Justiz beginnt mit der 10. „BD 2-XXX“ ist momentan reserviert. An diesen Kennzeichen erkennt man immer, wer gerade im Fahrzeug sitzt.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














