Laut Gesetz: Bestimmte Fahrzeuge sind jetzt verboten – “Abstellen”

Ein langer Stau auf der Autobahn. Die Autos kommen kaum voran, weil das Verkehrsaufkommen riesig ist und es eine Umleitung gibt. Die Luft ist nebelig, der Verkehr zähfließend.
Symbolbild © imago/Frank Sorge

Seit dem 1. November müssen sich Fahrzeughalter an eine weitere Regel auf Deutschlands Straßen halten, denn laut Gesetz sind jetzt bestimmte Fahrzeuge auf der Straße verboten. Diese müssen nun abgestellt werden.

Mit dem neuen Monat kommen auf die Bürger in Deutschland auch neue Regeln zu, an die sie sich halten müssen. Dazu zählt, dass ab dem 1. November bestimmte Fahrzeuge auf den Straßen verboten sind. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Autofahrer aufgepasst!

Der November hält für Autofahrer einige Änderungen bereit. So sieht man jetzt beispielsweise im Fernsehen und im Internet den Stichtag 30. November sehr häufig. Bis zu diesem Datum müssen Autofahrer ihre Autoversicherung gekündigt haben, wenn sie wechseln möchten. Nicht umsonst bewerben die Versicherer diesen Tag besonders intensiv, denn hier besteht die Chance, dass man besonders viele Neukunden mit ihren Fahrzeugen abgreifen kann. Aber auch als Versicherungsnehmer hat man die Chance, sich eine günstigere Versicherung zu suchen. Denn der Beitrag für nächstes Jahr steht bereits in den ersten zwei November-Wochen fest.

Fahrzeuge gehören nicht mehr in den öffentlichen Raum

Mit dem Gesetz, dass bestimmte Fahrzeuge nun verboten sind, hat ebenfalls die Versicherung etwas zu tun. Denn viele Menschen haben ein Cabrio, ein Motorrad, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil, das sie nur für die warmen Monate im Jahr nutzen. Für den Rest des Jahres benötigt man solche Fahrzeuge eigentlich nicht und müsste sie bei der Zulassungsstelle und der Versicherung dementsprechend abmelden.

Lesen Sie auch
"Pilotprojekt": Nachbarland führt ersten Stadtteil ohne Autos ein

Um allen Parteien die aufwendige Bürokratie zu ersparen, gibt es das sogenannte Saison-Kennzeichen. Hier können die Versicherten entscheiden, wie viele Monate im Jahr sie das betroffene Fahrzeug nutzen wollen. Der Zeitraum muss dabei zwischen zwei und elf Monaten liegen. Die meisten wählen die Saison von April bis Oktober. Dies bedeutet jedoch auch, dass mit Ablauf des Oktobers solche Saison-Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren und in der Öffentlichkeit geparkt werden dürfen. Sie müssen auf einem Privatgrundstück abgestellt sein. Denn ab dem 1. November bis zum 31. März gilt die sogenannte Ruheversicherung. Diese schützt das Fahrzeug nur noch vor Diebstahl und Feuer auf dem Privatgrundstück. Im Verkehr und im öffentlichen Raum besteht für diese Zeit kein Versicherungsschutz mehr. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro beim Parken im öffentlichen Raum und 50 Euro beim Fahren im Straßenverkehr.