Limit droht: Zu viel Autofahren ist streng verboten – hohe Strafe

Ein Paar sitzt im Innenraum ihres Autos und genießt die Aussicht auf einen Wald. Der Mann, der einen Hut aufhat, fährt, während die Frau hilft, das Navi zu bedienen.
Symbolbild © istockphoto/Janice Chen

Einfach beim schönen Wetter eine Ausfahrt machen und durch Weinberge und Landstraßen fahren? Das kann teuer werden. Denn zu viel Autofahren ist verboten – und das sogar unter Strafe. Ein Detail beim Limit ist hier entscheidend.

Ein Jugendlicher dreht nachts lautstark seine Runden – was harmlos beginnt, endet mit einem satten Bußgeld und einem mahnenden Beispiel. Denn zu viel Autofahren ist tatsächlich verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Der Spaß, der nur von kurzer Dauer und kostspielig ist

Es war eine dieser warmen Sommernächte in Gauting, als ein 17-Jähriger meinte, mit seiner Ape, einem Kleintransporter, durch die Straßen kurven zu müssen – ohne Ziel, aber mit ordentlich Krach. Das kleine Leichtfahrzeug, bekannt für seinen lauten Motor, zog dabei deutlich mehr Aufmerksamkeit auf sich als geplant. Während der Teenager scheinbar einfach nur seine Runden drehte, häuften sich die Beschwerden aus der Nachbarschaft. Anwohner fühlten sich massiv gestört – kein Wunder, denn das röhrende Gefährt hallte durch die ruhigen Wohnstraßen wie ein Presslufthammer im Tunnel.

Als die Polizei eintraf, bekam der junge Fahrer zunächst nur eine mündliche Verwarnung. Doch anstatt sich damit zufriedenzugeben, drehte er wenig später erneut seine Runden – ein Fehler, wie sich bald zeigen sollte. Was wie jugendlicher Übermut wirkte, wurde zur ernsten Angelegenheit. Die Polizei schritt diesmal konsequent ein. Das Ergebnis: Ein Bußgeld von 100 Euro, ausgestellt wegen unnötigen Fahrens ohne Zweck und erheblicher Belästigung der Anwohner.

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Zu viel Autofahren verboten – was hinter dem absurd klingenden Gesetz steckt

Was viele nicht wissen: Die Straßenverkehrsordnung zieht bei derartigen Aktionen eine klare Grenze. Paragraf 30 besagt, dass unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften untersagt ist – besonders dann, wenn es laut, störend oder umweltschädlich wird. Neben dem Fahrverhalten zählt auch das grundlose Laufenlassen des Motors zu den Tabus. Wer etwa im Stand wartet und dabei den Motor weiterbrummen lässt, riskiert bereits 80 Euro Bußgeld – ohne auch nur einen Meter gefahren zu sein.

Im oberbayrischen Gauting war der Fall für die Beamten eindeutig. Keine erkennbare Absicht, kein Ziel, dafür jede Menge Lärm. Gerade in den Sommermonaten nehmen solche Verstöße zu – die Polizei achtet deshalb verstärkt auf solche Fälle. Und es geht nicht nur um Lärm. Auch die Feinstaubbelastung durch ständiges Anfahren, Bremsen und den Leerlauf kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Immer mehr Städte setzen daher auf mobile Messstationen, um Lärm-Hotspots frühzeitig zu erkennen – und Fahrer wie diesen rechtzeitig zu stoppen.