Elektro-Autos gelten als emmissionsfrei und umweltfreundlich. Dennoch hat eine Autofahrerin eines E-BMWs einen saftigen Strafzettel kassiert.
Beim Anblick des Strafzettels kann man nicht glauben, dass es sich um die Fahrerin eines Elektroautos handelt. Ein hohes Bußgeld musste die Frau für ihren Wagen in München bezahlen. Es ist unglaublich!
Unglaublicher Strafzettel für E-Auto
Jutta Geyer, 60, kann selbst nicht glauben, was sie da lesen muss. Das “E” in ihrem E-Auto steht für Elektroauto. Dennoch droht ihr jetzt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zzgl. 28,50 Euro Gebühren.
Die Ursache dafür ist ihre Fahrt durch München ohne eine grüne Plakette. Sie ist sauer und ordnet das Strafgeld in den Bereich der “Geldmacherei” ein. Warum sollte sie eine grüne Plakette an einem Auto anbringen, wenn ihr Fahrzeug ohne Emissionen fährt?
Bußgeld über 100 Euro fällig
Was die Künstlerin nicht wusste, das Elektroauto braucht in München wirklich eine Plakette. Nichtsahnend fuhr Frau Geyer Anfang Dezember durch die Innenstadt und parkte in der Pacellistraße. Laut eigener Aussage war sie auf dem Weg, um eines ihrer Gemälde an einen Kunden auszuliefern.
Es gibt eine Regelung, die eine Plakette für ihr E-Auto vorschreibt. Dennoch möchte sich Jutta Geier mit diesem Bußgeldbescheid nicht abfinden. 20 Euro wären ihrer Meinung nach angemessen gewesen. Doch 128,50 Euro sind für sie weit über das Ziel hinaus geschossen.
Veraltetes Gesetz ist schuld
Den Aussagen des Kreisverwaltungsreferats von München zufolge handelt es sich bei der Regelung nicht um ein Münchner Gesetz. Der Ursprung findet sich in der Emissionsschutzverordnung des Bundes. Diese datiert auf das Jahr 2006. Zu dieser Zeit hätten Elektroautos noch keine große Rolle gespielt.
Nach Aussage der kommunalen Verkehrsüberwachung und des Abteilungsleiters Christopher Habel, würde man die Regelung bei Verstößen nicht zu streng auslegen. Sobald die Kontrolleure ein “E” auf dem Kennzeichen wahrnehmen, würden sie seiner Aussage nach keinen Bußgeldbescheid ausschreiben.
Eines bleibt an dieser Stelle festzuhalten: Ein Kontrolleur der kommunalen Verkehrsüberwachung hat diesen Bußgeldbescheid wohl nicht ausgestellt.