
Für zahlreiche Autofahrer läuft die Zeit: Der nächste Stichtag beim verpflichtenden Führerschein-Umtausch rückt näher. Wer einen bestimmten Kartenführerschein besitzt, muss sich spätestens bis zum 19. Januar 2027 um ein neues Dokument kümmern.
Der große Führerschein-Umtausch in Deutschland geht in die nächste Runde. Bis 2033 sollen schrittweise alle Pkw- und Motorradführerscheine ausgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Neue Regel macht Führerscheine ungültig – Fahrer müssen handeln
Dahinter steckt eine EU-weite Regelung. Die Dokumente sollen künftig einheitlicher und fälschungssicherer sein. Für Millionen Autofahrer bedeutet das: Sie müssen ihre Fahrerlaubnis zwar nicht neu erwerben, wohl aber ihren alten Führerschein gegen ein neues Dokument tauschen.
Jetzt trifft es die nächste Gruppe. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Entscheidend ist dabei nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde, sondern das Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheins. Dieses finden Autofahrer auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Achtung vor hohen Strafen: Führerscheine werden ungültig
Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort. Für den Antrag werden üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Hat das alte Dokument eine andere Behörde ausgestellt, benötigt ihr vielleicht zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift. Für den neuen Führerschein fallen je nach Behörde Kosten von etwa 25 bis etwas mehr als 30 Euro an. Ungültig wird zunächst das Führerscheindokument, nicht die grundsätzlich erworbene Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle kann für das nicht rechtzeitig erneuerte Dokument ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden.
Nach den Jahrgängen 2002 bis 2004 geht der Umtausch dann schrittweise weiter. Kartenführerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 müsst ihr bis zum 19. Januar 2028 erneuern, für 2008 ausgestellte Dokumente endet die Frist ein Jahr später. Spätestens am 19. Januar 2033 soll schließlich der gesamte verpflichtende Umtausch abgeschlossen sein. Neu ausgestellte EU-Führerscheine sind dann künftig nur noch für 15 Jahre gültig.
(Quellen: BMV, Bundesrat)














