Mit einem bestimmten Ausweis können Menschen in Deutschland ausnahmslos und überall völlig kostenlos Bahn fahren. Damit ist es sogar möglich, zu fliegen – und nichts zu bezahlen.
Ein bestimmter Ausweis sorgt dafür, dass die Personen in seinem Besitz völlig kostenlos Bahn fahren können. Das eröffnet grenzenlose Reisefreiheit.
Das ist der Schlüssel zur kostenlosen Mobilität
Für Menschen mit Schwerbehinderung ist der Alltag eine ständige Herausforderung. Da bildet Mobilität selbstredend keine Ausnahme. Der Schwerbehindertenausweis, den Personen mit dauerhaften Einschränkungen (länger als sechs Monate) erhalten, ist daher ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Alltags. Er bietet Vorteile wie Rabatte für den öffentlichen Nahverkehr, Steuervergünstigungen, Sonderparkplätze und Rabatte bei Kultur- und Freizeitangeboten. Neben den üblichen Merkzeichen wie G (gehbehindert), GL (gehörlos) und H (hilflos, für Personen, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind) gibt es auch das Merkzeichen B. Dieses weist darauf hin, dass der Betroffene auf die Unterstützung einer anderen Person angewiesen ist. Und wenn das B im Ausweis vermerkt ist, können genau diese Begleitpersonen überall kostenlos Bahn fahren.
Innerhalb Deutschlands profitieren Begleitpersonen von großen Rabatten. Mit Vorlage des Schwerbehindertenausweises inklusive des Vermerks “B” können diese Personen im öffentlichen Nahverkehr umsonst mitfahren. Das inkludiert sogar den ICE, welcher nicht einmal im Deutschlandticket enthalten ist. Im Inland besteht somit nahezu unbegrenzte Mobilität, ohne dass hier weitere Kosten entstehen. Außerhalb Deutschlands hingegen greift diese Regelung nicht. Hier darf – trotz Vermerk im entsprechenden Ausweis – meistens niemand kostenlos Bahn fahren. Besonders spannend: Viele Fluggesellschaften bieten für Flüge im Inland ebenfalls die Möglichkeit, dass Begleitpersonen kostenfrei mitfliegen. Dennoch sollte man dies vorab mit dem jeweiligen Anbieter absprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Mehr Teilhabe: Barrierefreie Verkehrsmittel auf dem Vormarsch
Neben diesen wichtigen Vergünstigungen fördert Deutschland weiterhin barrierefreie Verkehrsmittel. Viele Städte haben in barrierefreie Busse, Bahnen und U-Bahn-Stationen investiert – ein wichtiger Schritt, um die Mobilität und Teilhabe von Schwerbehinderten weiter zu verbessern. Damit die Begleitperson auch wirklich überall kostenlos Bus und Bahn fahren darf, muss dies in dem Ausweis der schwerbehinderten Person vermerkt sein. Um das Zeichen “B” zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen, das die Sachlage prüft.
Der Weg zu mehr Teilhabe bleibt für Menschen mit Behinderung steinig. Die Gesetze sollen jedoch dazu beitragen, dass sie trotz Herausforderungen am Leben teilnehmen können. Wir hoffen, dass weitere Verbesserungen folgen – damit Mobilität kein Privileg, sondern ein Grundrecht für alle ist.