Mit einem Halloween-Kostüm am Steuer herumzufahren, kann richtig teuer werden.
Für alle, die vergessen, ihre Maske abzulegen und sich im Halloween-Kostüm ans Steuer setzen, kann es teuer werden. Es gibt klare Regelungen, die einzuhalten sind. Wer sich ihnen widersetzt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Klare Regeln
In den USA sind die Menschen schon lange im Halloween-Fieber und zelebrieren den Gruseltag jedes Jahr aufs neue mit ausgefallenen Kostümen und gruseligen Partys. Mittlerweile ist der Trend auch nach Deutschland übergeschwappt und so werfen sich mehr und mehr Deutsche in den Tagen um den 31. Oktober herum ins passende Kostüm. Aber Achtung, denn wer vorhat, an dem Tag Auto zu fahren, sollte einige Regeln beachten.
Das Gesicht und seine individuellen Erkennungsmerkmale müssen bei allen Autofahrern frei sichtbar sein. Dazu zählen beispielsweise die Wangen und das Kinn, wodurch Masken unterwegs abgelegt werden müssen. Für Halloween-Fans kann das Fahren mit dem falschen Halloween-Kostüm sogar schnell teuer werden. Denn wenn ein Fahrer aufgrund seiner Verkleidung nicht identifiziert werden kann, muss er 60 Euro für den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (§ 23) bezahlen. Hintergrund ist, dass beispielsweise automatisierte Verkehrsüberwachungssysteme wie Blitzer dadurch nicht richtig eingesetzt werden können.
Masken nicht erlaubt
Wer mit Halloween-Kostüm fahren möchte und dafür nicht teuer bezahlen will, kann sich an den Corona-Regeln orientieren. Denn die Regeln, die während der Epidemie für FFP2-Masken gültig waren, finden im Prinzip auch an allen anderen Tagen Anwendung. Das Gesicht des Fahrers sollte zu jeder Zeit insofern erkennbar sein, dass eine Identifizierung möglich ist. Inwiefern ein Kostüm diese Regel überschreitet, ist letztendlich jedoch eine Einzelfallentscheidung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt das Gesicht lieber frei.
Auch die Sicherheit ist ein wichtiger Gesichtspunkt, denn teilweise können Verkleidungen die Wahrnehmung und somit die Reaktionsgeschwindigkeit einschränken. Wer von der Polizei angehalten wird, weil seine Sicht oder sein Gehör aufgrund des Halloween-Kostüms beeinträchtigt ist, muss 10 Euro Bußgeld hinnehmen. Falls es zu einem Unfall kommt, wird es zudem besonders schwierig, denn hier muss seitens der Versicherung abgewogen werden, inwiefern das Kostüm zu der Situation beigetragen hat. Im schlimmsten Fall kann eine Versicherung die Kostenübernahme sogar verweigern. Zu enge Röcke, extrem hohe Schuhe oder ähnliches sind demnach auch keine gute Idee.