„Muss man einbauen“: Nächste Pflicht kommt für alle Autofahrer

Auto mit geöffnetem Kofferraum.
Symbolbild © istockphoto/RoschetzkyIstockPhoto

Momentan gibt es zahlreiche Änderungen im Bereich des Straßenverkehrs sowie den dazugehörigen Regeln. Jetzt folgt die nächste Pflicht, die für alle Autofahrer gilt.

Mit einer neuen Regelung, welche schon ab nächstem Jahr gelten soll, kommt nun die nächste Pflicht für Autofahrer. Diese sollten sich vorab darüber informieren, was sie in Zukunft beachten müssen.

Das muss jetzt ins Auto

Während die EU einige Änderungen an den Führerscheinen vornehmen möchte, soll in Deutschland jetzt die nächste Pflicht auf Autofahrer zukommen. Diese betrifft das Auto selbst und muss bald in allen Fahrzeugen umgesetzt werden. Der sogenannte „Event Data Recorder“ soll in Deutschland demnach in Zukunft verpflichtend sein.

Mit diesem Begriff können jedoch nur die wenigsten hierzulande etwas anfangen. Den meisten ist die Bezeichnung „Black Box“ geläufiger. Und genau diese soll schon bald zur Pflicht in Deutschland werden. Davon betroffen sind Neuzulassungen von Autos der Klasse M1 sowie alle Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Das wird aufgezeichnet

Der „Event Data Recorder“ dient dazu, bestimmte Daten zu speichern. Ab dem 7. Juli 2024 muss das Gerät in sämtliche Neuzulassungen eingebaut sein. Die Datenspeicherung erfolgt lokal und anonym. So zeichnet das Gerät unter anderem die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf, wann die Bremse betätigt wird oder wie die Position des Wagens ist.

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Gleichzeitig speichere das Gerät auch den Lenkwinkel und ob der Fahrer angeschnallt sei, teilte der TÜV Nord mit. Die Daten sollen dazu dienen, den Hergang bei Unfällen leichter nachvollziehen zu können. Das Gerät selbst ist üblicherweise im Airbag-Steuergerät verbaut.

Wichtiges zur Datenspeicherung

Laut ADAC zeichnet das Gerät die entsprechenden Daten nur fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall auf. Außerdem würden die Daten nicht dauerhaft gespeichert und lägen nur in anonymer Form vor, heißt es weiter. Zudem sollen die Daten nur im Auto gespeichert und nicht an anderer Stelle abrufbar sein. Auf richterliche Anweisung dürfen jedoch Gutachter die Daten abrufen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn ein unklarer Unfallhergang eindeutig rekonstruiert werden muss.